2011 | OriginalPaper | Buchkapitel
Einleitung: Ein System des besonderen Schuldrechts?
verfasst von : Professor Dr. Jan Dirk Harke
Erschienen in: Besonderes Schuldrecht
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
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Über den mit „einzelne Schuldverhältnisse„ betitelten
achten Abschnitt
im zweiten Buch des
BGB
geht das Rechtsgebiet des besonderen Schuldrechts einerseits hinaus; andererseits bleibt es hinter ihm zurück: Weiter reicht es insofern, als einzelne Schuldverträge sowie die wichtigsten Tatbestände der Gefährdungshaftung in anderen Gesetzen geregelt sind, insbesondere in arbeitsrechtlichen Spezialgesetzen, im Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) und im HGB, das ein eigenes Buch über Handelsgeschäfte enthält.