2000 | OriginalPaper | Buchkapitel
Einleitung
verfasst von : Birgit Eckardt
Erschienen in: Fachsprache als Kommunikationsbarriere?
Verlag: Deutscher Universitätsverlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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„Der Zaun, der Germanisten und Juristen in ihrer Arbeit voneinander trennt, ist hoch. Selten wagt es heute ein Gelehrter, sich mit Gegenständen zu beschäftigen, für die eine andere Fachwissenschaft als zuständig gilt. Über diesem Takt, der in Wahrheit oft Feigheit ist, bleiben leicht Forschungsfelder unbearbeitet, auf denen bei gemeinsamer Arbeit viel zu ernten wäre“1, so treffend beschreibt der Jurist Hans Hattenhauer das Dilemma des interdisziplinären (Nicht)zusammenaibeitens von Sprach- und Rechtswissenschaftlern. Doch jeder Gartenzaun verfügt auch über eine Gartentür, durch die man wechselseitig das jeweilige Nachbargrundstück betreten und sich darin umschauen kann. Die vorliegende Arbeit soll aufzeigen, welchen Vorteil Germanisten und Juristen aus der Benutzung dieser Gartentür und aus dem Betreten des Nachbargrundstückes ziehen können. Eine fachübergreifende Zusammenarbeit ist heute wichtiger denn je, denn die Rechtsordnung tangiert alle Lebensbereiche und hat eine besondere Beziehung zur Kommunikation und zur Sprache überhaupt. Nur mittels Sprache ist es möglich, bestimmte Rechtsnormen festzuschreiben. Dabei ist es unwesentlich, ob diese Rechtsnormen zum Privatrecht gehören, das die Ausgestaltung der Rechtsbeziehungen zwischen den Bürgern auf einer Ebene der Gleichordnung regelt, oder ob es sich um öffentlich rechtliche Normen handelt, die das Verhältnis des Staates und seiner Institutionen als Hoheitsträger zu den Bürgern im Rahmen eines Über-/ Unterordnungsverhältnisses regeln.