2002 | OriginalPaper | Buchkapitel
Einleitung
verfasst von : Barbara Heitzmann
Erschienen in: Rechtsbewusstsein in der Demokratie
Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften
Enthalten in: Professional Book Archive
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Rechtsbewusstsein1 und Schwangerschaftsabbruch? Warum nun noch einmal gerade den Schwangerschaftsabbruch als Rechtsgegenstand aufgreifen, wo es dazu „nun endlich“ einen von allen Fraktionen des Bundestages bisher aufrecht gehaltenen politischen Kompromiss gibt? Auch der konkrete Umgang von betroffenen Frauen mit den geltenden Rechtsregelungen zum Schwangerschaftsabbruch erscheint inzwischen in der breiten deutschen Öffentlichkeit nahezu problemlos zu sein. Trotzdem lässt sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (1993) und von dessen Folgen, der Neufassung des § 218 StGB durch den Gesetzgeber (1995), weiterer Forschungsbedarf herleiten. Dieser ergibt sich daraus, dass den Frauen heute zwar die Letztverantwortung in ihrer Entscheidungsfindung im Schwangerschaftskonflikt überlassen bleibt (denn für den legalen Abbruch wird keine Indikation mehr benötigt), jedoch die Abtreibung gerade dann mit Rechtswidrigkeit belastet wird. Das bedeutet, dass ein nicht indizierter Schwangerschaftsabbruch nach wie vor eine unrechtmäßige Handlung darstellt, auch wenn sich die abtreibende Frau an die gesetzlichen Vorgaben hält. Sie erreicht damit lediglich Straffreiheit.