2000 | OriginalPaper | Buchkapitel
Einleitung
verfasst von : Dr. jur. Hans Christian Röhl
Erschienen in: Akkreditierung und Zertifizierung im Produktsicherheitsrecht
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
Enthalten in: Professional Book Archive
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Verwaltung in der Europäischen Union bedeutet nach wie vor vorrangig Verwaltung durch mitgliedstaatliche Administrationen mit ihren unterschiedlichen, durch Recht, Organisation und Kultur geprägten Strukturen. Eigene Verwaltungskompetenzen der EG-Organe („Eigenverwaltung“) bleiben nicht zuletzt aus Gründen der Subsidiarität die Ausnahme. Für die Durchsetzung europäischen Rechts stellt dies ein ernsthaftes Problem dar, weil der Vollzug die Verwirklichung des Normzwecks wesentlich determiniert und die Harmonisierung mitgliedstaatlicher Verwaltungsstrukturen aus rechtlichen und politischen Gründen noch in weiter Ferne steht. Angesichts dessen erstaunt es nicht, daß die EU im Herzstück des europäischen Vereinigungsprozesses, der Warenverkehrsfreiheit, eine genuin europäische Verwaltungsstruktur geschaffen hat. Deren tragendes Element bilden Private, die als „Benannte Stellen“ über die Marktzulassung von Produkten abschließend und bindend entscheiden. Die staatlichen Verwaltungen bilden für diese Benannten Stellen nur noch einen Ankerpunkt, der ihre Gemeinwohlausrichtung garantiert. Die Identifikation einer solchen europäischen Verwaltungsstruktur fordert die Dogmatik des öffentlichen Rechts heraus; dieses Phänomen verweigert sich vor allem einer Skala, die allein zwischen den Polen gesellschaftlicher Selbstregulierung und staatlicher Steuerung aufgespannt ist, weil bzw. soweit diese die europäische Dimension nicht berücksichtigt. Verläßt man jedoch eine solche dualistische Sichtweise, dann läßt sich die europäische Produktzulassung anhand grundgesetzlicher und europarechtlicher Grundaussagen analysieren.