1996 | OriginalPaper | Buchkapitel
Einleitung
verfasst von : Dr.iur. Matthias Becker
Erschienen in: Die Teilnahme an der Versammlung der Wohnungseigentümer
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
Enthalten in: Professional Book Archive
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Die Teilnahme an der Versammlung der Wohnungseigentümer bzw. das Recht auf Teilnahme an ihr hat im WEG keine ausdrückliche Regelung erfahren. § 23 Abs. 1 WEG bestimmt lediglich, daß in einer “Versammlung der Wohnungseigentümer” die Angelegenheiten durch Beschlußfassung geordnet werden, über die nach dem WEG oder einer Vereinbarung die Wohnungseigentümer durch Beschluß entscheiden können.