1999 | OriginalPaper | Buchkapitel
Einleitung
verfasst von : Ulf Andresen
Erschienen in: Konzernverrechnungspreise für multinationale Unternehmen
Verlag: Deutscher Universitätsverlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Multinationale Konzerne werden in der Betriebswirtschaftslehre als wirtschaftliche Einheiten angesehen. Diese Sichtweise führt z.B. in der Konzernrechnungslegung zu einer Gewinnermittlung, die den Konzern als einheitliches Unternehmen betrachtet. Steuerpflichtig sind jedoch zunächst die einzelnen Konzerngesellschaften in ihrem jeweiligen Ansässigkeitsstaat. Daraus folgt, daß jede Konzerngesellschaft innerhalb eines Konzernverbundes eine gesonderte Ermittlung ihrer Einkünfte nach Maßgabe des für sie geltenden nationalen Steuerrechts durchzuführen hat. Für eine in Deutschland ansässige Gesellschaft ergibt sich diese Ermittlungspflicht aus dem in § 38 AO geregelten Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Besteuerung, das die Zuordnung von Einkünften zu einem Steuersubjekt verlangt, wenn es den gesetzlich bestimmten Tatbestand der Einkünfteerzielung erfüllt. Eine deutsche Kapitalgesellschaft erfüllt diesen Tatbestand, wenn sich ihre Einkünfte einer der in § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 EStG1 genannten Einkunftsarten zuordnen lassen. Daraus leitet sich für den Staat ein Besteuerungsanspruch dem Grunde nach ab. Der Besteuerungsanspruch der Höhe nach wird durch die steuerbilanziellen Gewinnermittlungsvorschriften des Ansässigkeitsstaates ermittelt. Diese werden in den meisten Steuerrechtsordnungen durch sogenannte ‘Korrekturvorschriften’ ergänzt, die sicherstellen sollen, daß der konzerninteme Leistungsaustausch für steuerliche Zwecke richtig bewertet ist.