2016 | OriginalPaper | Buchkapitel
Einleitung
verfasst von : Christian Wohlfahrt
Erschienen in: Die Vermutung unmittelbarer Wirkung des Unionsrechts
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
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„Tucked away in the fairyland Duchy of Luxembourg“ – so beginnt Eric Stein seinen bekannten Artikel aus dem Jahr 1981, in dem er den von Politik und Medien weitgehend unbeachteten Konstitutionalisierungsprozess der Europäischen Gemeinschaft durch den EuGH beschreibt.1 Der Gerichtshof stieß den Konstitutionalisierungsprozess an, indem er die Wirksamkeit des Gemeinschaftsrechts stärkte, die – anders als die Wirksamkeit des nationalen Rechts – nicht selbstverständlich war. Als zentraler Baustein für die Wirksamkeit des Gemeinschaftsrechts sollte sich dessen unmittelbare Wirkung erweisen. Dank dieser konnten sich Einzelne vor mitgliedstaatlichen Gerichten auf das Gemeinschaftsrecht berufen und wurden somit zu einer Art „agent auxiliare de la Communauté“.2 Dadurch wurden die nationalen Gerichte zu funktionalen Gemeinschaftsgerichten, die – mit den Durchsetzungsmechanismen des nationalen Rechts ausgestattet – für den effektiven Vollzug des Gemeinschaftsrechts sorgten.3