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11.08.2016 | Erbschaftsteuer | Schwerpunkt | Online-Artikel

Was Unternehmenserben jetzt beachten müssen

verfasst von: Hans-Ulrich Dietz

1:30 Min. Lesedauer

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Die Erbschaftsteuerreform wurde nicht fristgerecht verabschiedet. Wer jetzt ein Unternehmen erbt, steht vor der Frage: Welche Regelung gilt? 

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 17.12.2014 (1 BvL 21/12) entschieden, dass das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) teilweise verfassungswidrig ist. Genauer gesagt: § 13a ErbStG und § 13b ErbStG, jeweils in Verbindung mit § 19 Absatz 1 ErbStG, sind mit Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz (GG) unvereinbar. Das Gericht hat den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens bis zum 30.06.2016 eine Neuregelung zu treffen. Dies ist nicht geschehen. Der ganze Reformprozess wurde vielfach kritisiert. So bemängeln auch Achim Truger und Birger Scholz in ihrem Wirtschaftsdienstbeitrag "Die Demontage der Erbschaftsteuer". 

Zwar konnte sich zumindest die Bundesregierung nach langwierigen Verhandlungen auf einen gemeinsamen Gesetzesentwurf einigen. Dieser scheiterte jedoch im Bundesrat. Die notwendige Reform liegt nun bis zum Herbst auf Eis. Manche Unternehmen erwarten die endgültige Entscheidung mit Spannung, um Planungssicherheit für die Unternehmensnachfolge zu bekommen.

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Unternehmensnachfolge vor der Reform 

Was gilt für Unternehmen, die nicht warten können, bis eine Erbschaftsteuerreform verabschiedet wird? Schließlich trifft so manche Unternehmensnachfolge ungewollt überraschend ein. Die obersten Finanzbehörden der Länder haben zur Anwendung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes auf Erwerbe, für die die Steuer nach dem 30.06.2016 entsteht, Stellung genommen (Oberste Finanzbehörden der Länder vom 21.6.2016). 

Hierzu führen die obersten Finanzbehörden der Länder weiter aus:

  • Bis zu einer Neuregelung bleibt das bisherige Recht in vollem Umfang weiter anwendbar.
  • Das gilt auch für Erwerbe, für die die Steuer nach dem 30.6.2016 entsteht.

Die Information der obersten Finanzbehörden ist wichtig. Denn damit ist für betroffene Unternehmenserben Rechtssicherheit gewährleistet. 

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