Zusammenfassung
Die Verträge der Europäischen Union (EU) bilden den zentralen Zugangspunkt zur institutionellen Architektur der Gemeinschaft. Seit 2009 in Kraft, legt der Vertrag von Lissabon u. a. die Grundsätze, den Aufbau und die Zuständigkeiten der Union fest. Außerdem regelt er das Zusammenspiel zwischen den einzelnen EU-Institutionen in den vielfältigen Entscheidungsverfahren und definiert das Verhältnis zwischen der EU, ihren Mitgliedstaaten und ihren BürgerInnen. Im Kern zusammengesetzt aus dem Vertrag über die Europäische Union (EUV) und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), sind es gerade die „Querverbindungen“ zwischen den verschiedenen Teilen des Vertrages von Lissabon, die dessen Komplexität ausmachen. In dieses Geflecht müssen mit aufgenommen werden: die Charta der Grundrechte der EU, der Euratom-Vertrag sowie ergänzende zwischenstaatliche Verträge außerhalb der EU-Strukturen.