2004 | OriginalPaper | Buchkapitel
Fahrzeugsicherungssysteme
verfasst von : Robert Bosch GmbH
Erschienen in: Sicherheits- und Komfortsysteme
Verlag: Vieweg+Teubner Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
Aktivieren Sie unsere intelligente Suche, um passende Fachinhalte oder Patente zu finden.
Wählen Sie Textabschnitte aus um mit Künstlicher Intelligenz passenden Patente zu finden. powered by
Markieren Sie Textabschnitte, um KI-gestützt weitere passende Inhalte zu finden. powered by
Die international gültige ECE-Regelung Nr. 28 schreibt vor, dass Schallzeichen in Kraftfahrzeugen einen gleichförmigen und gleich bleibenden Klang abgeben müssen, dessen akustisches Spektrum während des Betriebes sich nicht merklich ändern darf. Das Betätigen ist nur zur Warnung vor Gefahren zulässig. In Ländern ohne diese Vorschrift ist das Signalgerät ein stark belastetes Verschleißteil. Der Einsatz von Sirenen, Läutwerken o. Ä. ist unzulässig, ebenso das Abspielen von Melodien durch zeitlich nacheinander angesteuerte Schallgeber. Signalgeräte müssen nach vorne gerichtet im Fahrzeug eingebaut sein und im Abstand von 2 m noch eine ausreichende Lautstärke aufweisen. Sie sind Temperaturen von −40°C bis +90°C ausgesetzt und müssen beständig gegen Feuchtigkeit, Salzsprühnebel sowie mechanische Schocks und Vibrationen sein. Elektrisch betriebene Hörner und Fanfaren müssen durch eine federnde Aufhängung von der Karosserie entkoppelt sein, da sonst mitschwingende Karosserieteile die Tonreinheit und Lautstärke durch Rückwirkung beeinträchtigen. Hörner und Fanfaren sind empfindlich gegen Vorwiderstände in den Zuleitungen. Beim paarweisen Einbau sollte die Steuerung über zwischengeschaltete Relais erfolgen.