2005 | OriginalPaper | Buchkapitel
Fallstudie: Erklärung der Regierung zur öffentlichen Moral — Anhang zum EU-Beitrittsvertrag
verfasst von : Dominik Hierlemann
Erschienen in: Lobbying der katholischen Kirche
Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften
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Die polnische Regierung verabschiedet am 28. Januar 2003, knapp eineinhalb Monate nach Abschluss der ’heißen Phase‘ der Beitrittsverhandlungen mit der Europäischen Union auf dem Gipfel der Regierungschefs vom 12. bis 14. Dezember 2002 in Kopenhagen, eine Erklärung über die übergeordnete Bedeutung des polnischen Rechts gegenüber EU-Recht in Angelegenheiten von moralischer Bedeutung und Fragen, die sich auf den Schutz des menschlichen Lebens beziehen (GW 29. 1. 2003: 3).
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Diese wird als Artikel 39 als „Erklärung der Regierung der Republik Polen zur öffentlichen Moral“ an die Schlussakte des EU-Beitrittsvertrags angehängt.
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Die Erklärung lautet wie folgt:
„Die Regierung der Republik Polen ist der Auffassung, dass kein Beschluss des EU-Vertrags, kein Gesetz der Europäischen Gemeinschaft sowie keine Veränderungen oder Ergänzungen zu diesen Verträgen die Republik Polen in der Regelung von Fragen von moralischer Bedeutung sowie des Schutzes des menschlichen Lebens behindern kann“ (
http://www.e.kai.pl
, 11. 4. 2003, Übers. d. Verf.).