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2009 | Buch

Finanzkrise, Managementpflichten und Wirtschaftsprüfung

Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsführung und deren Prüfung – Darstellung in Checklisten

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Über dieses Buch

Wirtschaftliches Handeln ist stets mit Risiken verbunden. Liegen Eigentum und Verfügungs- walt darüber in verschiedenen Händen, treffen die Risiken des wirtschaftlichen Handelns weniger die Handelnden selbst, sondern vielmehr die Eigentümer, ggf. auch die Allgemeinheit. Die gegenwärtige Finanzkrise ruft diese Grundregel wieder stärker in Erinnerung. Weltweit w- den insbesondere im Kreditwesensektor Risiken in Höhe von mehreren einhundert Milliarden Euro eingegangen. Häufig waren sie nicht oder nicht ausreichend kalkulierbar. In der Folge w- den international und auch national eine Vielzahl von Kreditinstituten insolvent oder konnten nur mit Hilfe umfangreicher staatlicher Unterstützungsprogramme vor der Insolvenz bewahrt werden. Die Auswirkungen dieser Finanzkrise treffen wegen bestehender wirtschaftlicher V- flechtungen auch zahlreiche Unternehmen außerhalb des Kreditwesensektors. So wird die - nanzkrise zur globalen Wirtschaftskrise. Angesichts dessen ist vorheriges Vertrauen in Märkte und Manager in Misstrauen umgeschlagen. So berichten die Medien regelmäßig über gierige Manager sowie über das Versagen von Ma- gern, von Aufsichtsorganen, von Aufsichtsstellen und auch von Wirtschaftsprüfern. Um diesen Ursachen und Auswirkungen der Finanzkrise künftig zu begegnen, wird u.a. auch die Forderung nach strengerer gesetzlicher Regulierung erhoben. Dies wirft die Frage auf, wie die gegenwärtig bestehenden „Spielregeln“ für Manager, Aufsichtsorgane und Wirtschaftsprüfer insoweit aus- staltet sind und, ob es dabei einer Verschärfung bedarf, um verloren gegangenes Vertrauen wieder zu gewinnen und die Ursachen für künftige Wirtschaftskrisen einzudämmen.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
1. Einführung
Im Mittelpunkt des Begriffs „Geschäftsführung“ steht das entsprechende gesellschaftsrechtliche Organ, also der Vorstand (vor allem bei AG) oder die Geschäftsführung (z. B. bei GmbH). Die Betrachtung des Geschäftsführungsorgans schließt insbesondere auch dessen Zusammenspiel mit den anderen gesellschaftsrechtlichen Organen, nämlich dem Überwachungsorgan (Aufsichtsrat oder ggf. auch Verwaltungsrat, Beirat u. a.) sowie der Haupt- oder Gesellschafterversammlung, und – soweit dies im Rahmen der Delegation von Führungsaufgaben erforderlich ist – auch mit nachgeordneten Ebenen ein.
Holger Philipps
2. Anforderungen an eine ordnungsmäßige Geschäftsführung
Anforderungen an eine ordnungsmäßige Geschäftsführungsorganisation werden in Fragenkreis 1 adressiert. Dieser Fragenkreis trägt den Titel „Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie individualisierte Offenlegung der Organbezüge“ und umfasst die folgenden vier Fragen:
Holger Philipps
3. Anforderungen an die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung
Bei Unternehmen, die der Vorschrift des § 53 HGrG unmittelbar oder entsprechend unterliegen oder, bei denen es sich um Genossenschaften handelt, wird der Gegenstand der Abschlussprüfung auf vertraglicher oder gesetzlicher Basis um die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung einschließlich der wirtschaftlichen Verhältnisse erweitert. Der Fragenkatalog des IDW PS 720 dient der einheitlichen Durchführung dieser erweiterten Prüfung. Art und Umfang der zur Bearbeitung des Fragenkatalogs im Einzelfall erforderlichen Prüfungshandlungen sind vom Abschlussprüfer im Rahmen der Eigenverantwortlichkeit nach pflichtgemäßem Ermessen zu bestimmen. In diesem Rahmen sind Erkenntnisse aus der Abschlussprüfung verwertbar und Verweise auf die Berichterstattung im Lagebericht möglich. Teilweise sind aber auch eigenständige Prüfungshandlungen erforderlich. Den Anwendungshinweisen im IDW PS 720 zufolge darf der Abschlussprüfer bei normaler Geschäftslage jährlich wechselnde Prüfungsschwerpunkte setzen. Es müssen also nicht immer alle Fragenkreise oder Fragen des Fragenkatalogs mit gleicher Intensität bearbeitet werden.
Holger Philipps
4. Zusammenfassung und Fazit
Ordnungsmäßige Geschäftsführung bedeutet Anwendung allgemeiner, unternehmerischer Sorgfaltspflichten. Zu deren Konkretisierung eignet sich für alle Unternehmen der PS 720 des IDW. Dieser detailliert und spezifiziert Anforderungen an eine ordnungsmäßige Geschäftsführung und deren Prüfung in Form eines Fragenkatalogs, der die Bereiche Geschäftsführungsorganisation, Geschäftsführungsinstrumentarium, Geschäftsführungstätigkeit, Vermögens- und Finanzlage sowie Ertragslage adressiert. Wesentliche Einzelaspekte daraus sind:
  • Implementierung angemessener Geschäftsordnungen, Geschäftsverteilungspläne und Vergütungen, regelmäßige und dokumentierte Sitzungen der Organe.
  • Einrichtung einer angemessenen Aufbau- und Ablauforganisation (angemessener Organisationsplan, Vorkehrungen zur Korruptionsprävention, angemessene Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entscheidungsprozesse, ordnungsmäßige Vertragsdokumentation).
  • Einrichtung eines angemessenen Planungswesens, Rechnungswesens, Informationssystems (einschließlich funktionierendem Finanzmanagement) und Controllings (einschließlich Mahnwesen und Berichtswesen der Beteiligungen).
  • Einrichtung eines angemessenen, funktionierenden und dokumentierten sowie integrierten Risikofrüherkennungssystems.
  • Angemessen geregelter, kontrollierter und dokumentierter Einsatz von Finanzinstrumenten, anderen Termingeschäften, Optionen und Derivaten mit regelmäßiger Risikoberichterstattung.
  • Einrichtung einer angemessen arbeitenden internen Revision.
  • Beachtung von Zustimmungserfordernissen sowie im Übrigen Normenkonformität von Rechtsgeschäften und Maßnahmen (Übereinstimmung mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans).
  • Angemessene Planung, Durchführung und Überwachung von Investitionen.
  • Beachtung gesetzlicher Vergaberegelungen oder außerhalb dessen regelmäßige Einholung von Konkurrenzangeboten.
  • Regelmäßige, angemessene, zeitnahe und zutreffende Berichterstattung an das Überwachungsorgan, angemessener Selbstbehalt bei bestehenden D&O Versicherungen.
  • geordnete wirtschaftliche Verhältnisse hinsichtlich der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (angemessene Eigenmittelausstattung und Gewinnverwendung, zeitnahe Maßnahmen zur Verlustbegrenzung bei verlustbringenden Geschäften u.a.).
Holger Philipps
Backmatter
Metadaten
Titel
Finanzkrise, Managementpflichten und Wirtschaftsprüfung
verfasst von
Holger Philipps
Copyright-Jahr
2009
Verlag
Gabler
Electronic ISBN
978-3-8349-9515-5
Print ISBN
978-3-8349-1538-2
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-8349-9515-5