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2015 | OriginalPaper | Buchkapitel

7. Freiheitsformen, Autonomie und Selbstbestimmung im Privaten

verfasst von : Karin B. Schnebel

Erschienen in: Selbstbestimmung oder Geschlechtergerechtigkeit

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Autonom ist eine Person, wenn sie sich mit ihren handlungsleitenden Wünschen, mit ihren Zielen und Projekten authentisch identifizieren, wenn sie diese Ziele auch verfolgen kann; wenn sie im Prinzip […] reflektiert, wie sie leben will, welche Person sie sein will, und dann auch so lebt und leben kann. (Rössler, Der Wert des Privaten, Frankfurt am Main, 2001, 331)

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Fußnoten
1
Die Begriffe der „dezisionalen Privatheit“, der „lokalen Privatheit“ und der „informationellen Privatheit“ definiert Beate Rössler in: Dies.: Der Wert des Privaten: Liberale Theorie und Gesellschaftskritik. In: Jurczyk, K.: Oechsle, M. (Hrsg.): Das Private neu denken. Münster 2008.
 
2
Dies tangiert auch die lokale oder auch die informationelle Privatheit.
 
3
Siehe u. a. Vade, R. v. 1973, 153 (Grundsatzentscheidung des Supreme Court Roe vs. Wade). Das Recht auf Privatheit ist im Zusammenhang mit dem Schutz auf Privatheit zwar nicht explizit formuliert, aber es ist implizit in der Verfassung zu finden.
 
4
Diese Unterscheidung wird hier nicht näher erläutert. Die Ausführungen hier beziehen sich auf den relationalen Begriff der Autonomie im Gesamten. Siehe jedoch Stoljar 2000.
 
Metadaten
Titel
Freiheitsformen, Autonomie und Selbstbestimmung im Privaten
verfasst von
Karin B. Schnebel
Copyright-Jahr
2015
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-04209-7_7