2005 | OriginalPaper | Buchkapitel
Funktion und Organisation völkerrechtlicher Verträge im Wandel
verfasst von : Nele Matz
Erschienen in: Wege zur Koordinierung völkerrechdicher Verträge
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
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Die Inhalte völkerrechtlicher Verträge haben sich nicht nur in ihren konkreten Regelungsinhalten, d. h. hinsichtlich der von ihnen behandelten Themen, sondern auch in ihrem Regelungsanspruch, ihrer Reichweite und in ihren Funktionen verändert. Zwei Funktionsebenen sind dabei zu unterscheiden. Die erste fragt nach der Funktion des Vertrages als solchem, d. h. dem Regelungsanspruch, während die zweite nach den Funktionen fragt, die Organe innerhalb des organisatorischen Gefüges des Vertrages wahrnehmen, z. B. nach einer Rechtsfortbildungs- oder Rechtsdurchsetzungsfunktion. Ein weiterer besonders wichtiger Aspekt des Wandels völkerrechtlicher Verträge betrifft deren institutionelle Organisation. Die Übernahme bestimmter Funktionen durch völkerrechtliche Verträge hat zu deren Institutionalisierung geführt. Die Ausgestaltung von Verträgen mit Organen ist auch eine Voraussetzung für Kooperationsmechanismen auf institutioneller Ebene. Die Erörterung der Entwicklung des völkerrechtlichen Vertrages zu flexiblen, dynamischen und institutionalisierten Instrumenten ist die Voraussetzung für die Anwendung und Weiterentwicklung von Koordinierungsmechanismen.