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2018 | OriginalPaper | Buchkapitel

Gerichtsbarkeit und Recht

verfasst von : Wolfgang Grundmann, Rudolf Rathner

Erschienen in: Zwischenprüfungstraining Bankfachklasse

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Öffentliches Recht: Um öffentliches Recht handelt es sich, wenn der Staat (oder auch eine Gemeinde) als Inhaber hoheitlicher Gewalt dem einzelnen Bürger gegenübersteht. Von einer Instanz der öffentlichen Gewalt wird etwas „angeordnet“, „genehmigt“ oder „verboten“, wird beispielsweise Sozialhilfe „bewilligt“ oder eine Steuer „erhoben. Öffentliches Recht liegt darüber hinaus auch dann vor, wenn das rechtliche Verhältnis zwischen verschiedenen Trägern der öffentlichen Gewalt (z.B. zwischen Bund und Ländern) betroffen ist. Ganz allgemein kann man deshalb das öffentliche Recht als „Amtsrecht der Träger öffentlicher Gewalt“ bezeichnen.

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Metadaten
Titel
Gerichtsbarkeit und Recht
verfasst von
Wolfgang Grundmann
Rudolf Rathner
Copyright-Jahr
2018
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-22337-3_17