2018 | OriginalPaper | Buchkapitel
Gerichtsbarkeit und Recht
verfasst von : Wolfgang Grundmann, Rudolf Rathner
Erschienen in: Zwischenprüfungstraining Bankfachklasse
Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden
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Öffentliches Recht: Um öffentliches Recht handelt es sich, wenn der Staat (oder auch eine Gemeinde) als Inhaber hoheitlicher Gewalt dem einzelnen Bürger gegenübersteht. Von einer Instanz der öffentlichen Gewalt wird etwas „angeordnet“, „genehmigt“ oder „verboten“, wird beispielsweise Sozialhilfe „bewilligt“ oder eine Steuer „erhoben. Öffentliches Recht liegt darüber hinaus auch dann vor, wenn das rechtliche Verhältnis zwischen verschiedenen Trägern der öffentlichen Gewalt (z.B. zwischen Bund und Ländern) betroffen ist. Ganz allgemein kann man deshalb das öffentliche Recht als „Amtsrecht der Träger öffentlicher Gewalt“ bezeichnen.