01.04.2014 | Editorial
Getrenntsammlung von Bioabfällen
Erschienen in: Wasser und Abfall | Ausgabe 4/2014
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Auszug
Obwohl in Deutschland seit mehr als 20 Jahren Küchen- und Gartenabfälle getrennt gesammelt und nach der Behandlung als Kompost im Obst- und Gartenbau verwertet werden, ist das Ergebnis noch nicht zufriedenstellend. Etwa 60 von 405 entsorgungspflichtigen Städten und Landkreisen haben seither noch keine Biotonne eingeführt. Da der Anschlussgrad im Mittel nur bei rund 56 Prozent liegt, verfügen bundesweit nur etwa die Hälfte aller Einwohner über eine Biotonne. Zugleich wird die ab dem 1. Januar 2015 gesetzlich geforderte Getrenntsammlung von Bioabfällen von Einzelnen noch immer hinterfragt. Dies ist nur schwer verständlich, weil die Voraussetzungen und Bedingungen der Getrenntsammlung im Kreislaufwirtschaftsgesetz klar geregelt sind:-
Die Verpflichtung gilt lediglich für überlassungspflichtige Bioabfälle; die Eigenkompostierung auf dem Grundstück bleibt somit unberührt.
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Die Bindung an die Grundpflichten der Kreislaufwirtschaft eröffnet nur im Ausnahmefall die Abweichung von der Getrenntsammlung.