1998 | OriginalPaper | Buchkapitel
Gilt der Festpreis auch bei Massenänderungen?
verfasst von : Jürgen Rilling
Erschienen in: Baurechtsberater Bauherren
Verlag: Vieweg+Teubner Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Bauträger Wertvoll läßt von Bauunternehmer Baufix ein Mehrfamilienhaus errichten. Im Bauvertrag sind die allgemeinen Vertragsbedingungen des Wertvoll zugrunde gelegt. Darin heißt es u.a.: Die Einheitspreise sind Festpreise für die Dauer der Bauzeit und behalten auch dann ihre Gültigkeit, wenn Massenänderungen im Sinne des §2 Nr. 3 VOB/B eintreten. Dem Bauvertrag werden alsdann Einheitspreise zugrunde gelegt. Nach Abschluß der Arbeiten ist jedoch festzustellen, daß der Mengenansatz aus dem Bauvertrag um über 10% überschritten wurde. Diese Überschreitung stellt Baufix Wertvoll in Rechnung. Dieser weigert sich jedoch, den Mehrpreis zu bezahlen unter Hinweis auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Baufix meint daraufhin, diese seien unwirksam.