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1998 | OriginalPaper | Buchkapitel

Gilt der Festpreis auch bei Massenänderungen?

verfasst von : Jürgen Rilling

Erschienen in: Baurechtsberater Bauherren

Verlag: Vieweg+Teubner Verlag

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Bauträger Wertvoll läßt von Bauunternehmer Baufix ein Mehrfamilienhaus errichten. Im Bauvertrag sind die allgemeinen Vertragsbedingungen des Wertvoll zugrunde gelegt. Darin heißt es u.a.: Die Einheitspreise sind Festpreise für die Dauer der Bauzeit und behalten auch dann ihre Gültigkeit, wenn Massenänderungen im Sinne des §2 Nr. 3 VOB/B eintreten. Dem Bauvertrag werden alsdann Einheitspreise zugrunde gelegt. Nach Abschluß der Arbeiten ist jedoch festzustellen, daß der Mengenansatz aus dem Bauvertrag um über 10% überschritten wurde. Diese Überschreitung stellt Baufix Wertvoll in Rechnung. Dieser weigert sich jedoch, den Mehrpreis zu bezahlen unter Hinweis auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Baufix meint daraufhin, diese seien unwirksam.

Metadaten
Titel
Gilt der Festpreis auch bei Massenänderungen?
verfasst von
Jürgen Rilling
Copyright-Jahr
1998
Verlag
Vieweg+Teubner Verlag
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-322-87217-3_20

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