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2022 | Buch

Grundrechte – Menschenrechte – Polizei

Perspektiven im Spannungsfeld von Sicherheit und Freiheit

herausgegeben von: Dr. Matthias Lemke, Prof. Dr. Robert Chr. van Ooyen

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Über dieses Buch

Die Polizei ist wegen ihrer präventiven und repressiven Aufgaben im Bereich von Gefahrenabwehr und Strafverfolgung eine für moderne Gesellschaften wichtige Institution. Da sie in besonderen Situationen zum Einsatz kommt und tief in die Grundrechte der Bürger*innen eingreifen darf, steht sie zugleich unter kritischer Beobachtung. In den Beiträgen wird „Polizei“ vor dem Hintergrund dieses Spannungsfelds von Sicherheit und Freiheit analysiert.

Der Band ist Martin H. W. Möllers als Festschrift anlässlich seines 70. Geburtstages gewidmet.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
Grundrechte – Menschenrechte – Polizei. Eine Einleitung
Zusammenfassung
Der Titel dieser Festschrift ist angelehnt an das von Martin Möllers seit 2006, nunmehr in der 4. Auflage herausgegebene Lehrbuch „Grundrechte bei der Polizei. Menschenrechte in der polizeilichen Praxis“. Das Buch deckt das Spektrum der Themen ab, die auch in diesem Band versammelt sind. Dabei handelt es sich um das komplexe, sich permanent wandelnde und für eine demokratisch-pluralistische Gesellschaft so wichtige Zusammenspiel von Freiheit und Sicherheit.
Matthias Lemke, Robert Chr. van Ooyen

Verfassung, Grund- und Menschenrechte

Frontmatter
Verfassungsentwicklung durch lernende Rechtsprechung am Beispiel des „unantastbaren Kernbereichs privater Lebensgestaltung“
Zusammenfassung
Die Rechtsprechung zur staatlichen Informationserhebung und -verwendung bewirkte eine intensive Verfassungsentwicklung. Sie folgte auf eine ebenso rasche Entwicklung der Gesetzgebung zum Polizei- und Sicherheitsrecht. Vereinzelt wird das Polizeirecht gegenwärtig schon als Polizeiinformationsrecht gekennzeichnet.
Christoph Gusy
Die verfassungsrechtliche Kontrolle der Landespolizeigesetze, dargestellt an ausgewählten Sachverhalten
Zusammenfassung
Polizeiliche Aufgaben und polizeiliches Handeln beruhen auf unterschiedlichen Rechtsquellen. Trotz vielfältiger Überschneidungen, Verschränkungen und Parallelen beschränkt sich der nachfolgende Text auf die Landespolizeigesetze.
Rüdiger Zuck
Grundrechte-Rechtsprechung, Grundrechtsrhetorik und Grundrechtspolitik
Zusammenfassung
Zu den erfreulichsten Entwicklungen in der deutschen Politik nach dem Zweiten Weltkrieg gehört die allgemeine Hochschätzung der Grundrechte. Es ist in erster Linie das Verdienst des Bundesverfassungsgerichts, dass die Artikel 1 bis 19 GG im Bewusstsein der Deutschen heute fest verankert sind. Die Karlsruher Grundrechte-Rechtsprechung ist aber auch dadurch so populär geworden, dass die Fachgerichte, die Rechtswissenschaft und die meisten Politiker sie sich zu eigen gemacht und die tonangebenden Medien sie in allgemein verständlicher Sprache verbreitet haben.
Hans Peter Bull
„Helles Licht bei der Nacht.“ Überlegungen zur disziplinären und didaktischen Verortung der Grund- und Menschenrechtsausbildung des gehobenen Dienstes der Bundespolizei
Zusammenfassung
Die Grund- und Menschenrechtsausbildung bei der Bundespolizei – und bei der Polizei insgesamt – steht vor einer doppelten Herausforderung. Wie Tobias Trappe überaus überzeugend ausgeführt hat (Vgl. Trappe (2019), resultiert diese einerseits daher, dass die Polizei – und damit auch die Studierenden an einer Polizeihochschule – in ihrer (künftigen) Rolle als Polizist*innen durch die von ihnen zu treffenden Maßnahmen Grundrechtseingriffe vornehmen dürfen. Folglich haben sie nicht ‚bloß’ selbst Grundrechte inne, sie können Dritte in der Ausübung ihrer Grundrechte beschränken. Zudem manifestiert sich die Einschränkung von Grundrechten in polizeilichen Maßnahmen, ist also wesentlich praktischer Natur. Beide Aspekte sind dabei miteinander verzahnt: Die Beurteilung der Eingriffe in Grundrechte erfolgt über ihre Grundrechtskonformität.
Tim Gburreck, Matthias Lemke
„Besonderes Gewaltverhältnis“ im „Kernstaat“? Das Bundesverfassungsgericht und der Streit um das „Kopftuch“ in Schule – Polizei – Justiz
Zusammenfassung
Mit „Kopftuch II“ (2015) hat der Erste Senat eine Korrektur von „Kopftuch I“ (2003) des Zweiten Senats vorgenommen. War zuvor ein pauschales Verbot religiöser Symbole im Schuldienst per Gesetz möglich, so ist es nur noch ausnahmsweise bei einer konkreten „Gefahr“ zulässig. Die (Religions-)Freiheit hat grundsätzlich Vorrang. Diese grundrechtsfreundlichere Linie hat jetzt der Zweite Senat wiederum mit „Kopftuch III“ (2020) für die Justiz (und Polizei?) gekippt. Dabei wird ein etatistisches Staatsverständnis deutlich, das an die obrigkeitsstaatliche Lehre vom grundrechtsfreien, „besonderen Gewaltverhältnis“ erinnert. Demokratietheoretisch ist der Konflikt der Senate auch ein Konflikt zwischen „Staatskirchenrecht“, das die Stellung der Religion institutionell und vom Staat her denkt, und „Religionsverfassungsrecht“, das von der individuellen Religionsfreiheit in der pluralistischen Gesellschaft ausgeht. 
Robert Chr. van Ooyen
Die Rolle von Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten bei der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache FRONTEX
Zusammenfassung
Im Vergleich zum „Gemeinsamen Binnenmarkt“ messen die EU-Mitgliedstaaten dem „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ einen stark national ausgerichteten Stellenwert bei. Die Herausforderungen der Bekämpfung der organisierten Kriminalität, des internationalen Terrorismus und die stetige Zunahme unkontrollierter Zuwanderung führen auf EU-Ebene zu Harmonisierungs- und Koordinierungszuständigkeiten, die ein hohes Maß an Kooperation der Mitgliedstaaten erfordern. Durch die Vernetzung der Sicherheitsarchitektur sind mittlerweile europäische Regeln und Normen entstanden, die immer häufiger die EU als internationaler Akteur in Bereichen der Asyl-, Migrations- und Außengrenzschutzpolitik auftreten lässt.
Rosalie Möllers

Sicherheit und / oder Freiheit

Frontmatter
Sicherheitsstaat versus Freiheitsstaat: Gesundheitsschutz durch Freiheitsbegrenzung?
Zusammenfassung
„Die Absicht und Ursache, warum die Menschen bei all ihrem natürlichen Hang zur Freiheit und Herrschaft sich dennoch entschließen konnten, sich gewissen Anordnungen, welche die bürgerliche Gesellschaft trifft, zu unterwerfen, lag in dem Verlangen, sich selbst zu erhalten und ein bequemes Leben zu führen; oder mit anderen Worten, aus dem elenden Zustand eines Krieges aller gegen alle gerettet zu werden. Dieser Zustand ist aber notwendig wegen der menschlichen Leidenschaften mit der natürlichen Freiheit solange verbunden, als keine Gewalt da ist, welche die Leidenschaften durch Furcht vor Strafe gehörig einschränken kann und auf die Haltung der natürlichen Gesetze und der Verträge dringt“.
Rüdiger Voigt
Notwendige Verteidigung im Gefahrenabwehrrecht
Zusammenfassung
Der Beitragstitel ist, jedenfalls auf den ersten Blick, ein juristisches Oxymoron. Allerdings verwischen die Grenzen zwischen Gefahrenabwehr und Strafverfolgung wenn, wie derzeit quer durch die Bundesrepublik, typische strafrechtliche Freiheitseingriffe, namentlich Freiheitsentziehung in Gestalt eines längerfristigen Gewahrsams oder deren niederschwelligere Variante als elektronische Aufenthaltsüberwachung im Gefahrenabwehrrecht eingeführt oder ausgeweitet werden. Dies wirft die Frage auf, ob zur Austarierung des Grundrechtsschutzes jedenfalls in Teilen des Gefahrenabwehrrechts auch eine kompensatorische Grenzverwischung dahin gehend erforderlich ist, das originär strafverfahrensrechtliche Institut der notwendigen Verteidigung im Gefahrenabwehrrecht zu etablieren.
Matthias Jahn, Dominik Brodowski
Der Einsatz von Verschlüsselungstechniken: Gesetzliche Regelungsoptionen und verfassungsrechtliche Grenzen
Zusammenfassung
Die modernen Informations- und Kommunikationstechnologien haben das öffentliche, berufliche und private Leben erheblich verändert. Auf die zunehmende Digitalisierung des Alltags muss sich die Arbeit der deutschen Sicherheitsbehörden einstellen. Auch im Cyberraum müssen geltende Gesetze durchgesetzt werden.
Jan-Hendrik Dietrich
Die Luftsicherheitsgeneralklausel als Bestimmtheitskorrektiv gefahrenunabhängiger Grundrechtseingriffe im Luftsicherheitsrecht durch die Bundespolizei als Luftsicherheitsbehörde
Zusammenfassung
Das Luftsicherheitsrecht gestattet Grundrechtseingriffe aufgrund von Luftsicherheitsbefugnissen, die weder das Vorliegen von Gefahren oder auch nur eines Gefahrenverdachts noch Gefährdungslagen voraussetzen. Allein die dem Luftverkehr innewohnenden Gefahrenlagen möglicher terroristischen Angriffe, Sabotageakte und Flugzeugentführungen ermöglichen weitreichende Grundrechtseingriffe in Persönlichkeitsrechte, der Handlungsfreiheit und der informationellen Selbstbestimmung. Im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgereicht zum verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebotes und der Wesentlichkeitstheorie erscheinen die Luftsicherheitsstandardmaßnahmen wenig konkretisiert. Ein Bestimmtheitskorrektiv erfolgt jedoch durch die Luftsicherheitsgeneralklausel, die eine konkrete Gefahr - im Gegensatz zu den Luftsicherheitsstandardbefugnissen zum weiteregehenden Einschreiten verlangt.
Anke Borsdorff
Sicherheitspolitik als Gesundheitspolitik: Innere Sicherheit im Kontext der „Health in All Policies“-Strategie
Zusammenfassung
 Gesundheitspolitik wird in der Alltagswahrnehmung auf medizinische Aspekte verkürzt. Doch die Förderung und der Erhalt von Gesundheit wird durch viele Politiken beeinflusst: Umwelt-, Klima-, Bildungs-, Verkehrspolitik und andere mehr. Dieses breite Verständnis ist Grundlage der „Health in All Policies“-Strategie. In diesem Beitrag wird dargestellt, dass und wie auch die Politik der Inneren Sicherheit einen Beitrag im HiAP-Konzept leistet.
Bernhard Frevel, Hermann Groß
Einwände gegen die Extremismustheorie in der Kritik: Eine Auseinandersetzung mit „klassischen“ Einwänden
Zusammenfassung
Die Bezeichnung „Extremismus“ geht in der öffentlichen Kommentierung nicht selten mit Missverständnisse einher, welche von der bloßen Fehldeutung bis zur kompletten Verwerfung reichen: Da soll es sich nur um ein Konstrukt oder Schlagwort handeln; da soll es um die Diskreditierung von Gesellschaftskritik gehen; da soll als Maßstab die politische Mitte gelten; da soll eine Gleichsetzung von Unterschiedlichem erfolgen; da soll die Repression des Staates verteidigt werden. Derartige Auffassungen durchziehen die Diskussion schon seit Jahrzehnten und sind regelmäßig von Ressentiments und Vorurteilen durchdrungen. Auch wenn darauf bereits häufig in aufklärerischer Absicht mit genaueren Erläuterungen und inhaltlichen Klarstellungen reagiert wurde (vgl. z. B. Backes/Jesse 2001; Brodkorb 2011; Pfahl-Traughber 2013a), kursieren die gemeinten Fehlwahrnehmungen und Verzerrungen weiter.
Armin Pfahl-Traughber

Praxisdimensionen

Frontmatter
Problematiken bei der Stärkung des deutschen Engagements in internationalen Polizeimissionen: Personelle Ressourcen, Interessenkonflikte, Effektivitätserwägungen
Zusammenfassung
Internationale Polizeimissionen gehören zu den etablierten, wenngleich auch lange Zeit wenig beachteten Instrumenten der deutscher Außen- und Sicherheitspolitik im Bereich der zivilen Krisenprävention und Konfliktbewältigung. Bemerkenswerterweise wurde just in der Phase, nachdem sich der Deutsche Bundestag im Jahr 2016 durch die Annahme eines interfraktionellen Antrags erstmalig für die Stärkung und den Ausbau des deutschen Engagements beim Einsatz von Polizist*innen in internationalen Friedensmissionen ‒ inklusive der jährlichen Unterrichtung des Plenums über die aktuellen Beteiligungen durch die Bundesregierung und einer anschließenden parlamentarischen Debatte ‒ ausgesprochen hatte, der deutsche Beitrag sukzessive auf den niedrigsten Stand im 21. Jahrhundert zurückgefahren.
Daniel Peters
Instrumentalisierte Entrechtung entfesselt Terror: Was offenbaren die Anfänge des „Islamischen Staates“? Was vermag aus seiner Zerschlagung noch zu erwachsen?
Zusammenfassung
„Die Geschichte wiederholt sich immer zweimal – das erste Mal als Tragödie, das zweite Mal als Farce.“ (Karl Marx) Die Geschichte des islamischen Terrorismus und seine zunehmende Radikalisierung wiederholt sich bereits unzählige Male, und zwar innerhalb von wenigen Jahrzehnten und zeitgleich an den unterschiedlichsten Orten der Welt. Vermutlich weil sie nie ganz erzählt wird und weil die Grausamkeit dieses Terrors und die Angst, die er auslöst, einigen ganz gelegen kommt, um geostrategische Realitäten umzuschreiben, ohne sich selbst die Hände besudeln zu müssen.
Khadija Katja Wöhler-Khalfallah
Die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA oder EPPO) – Fluch oder Segen?
Zusammenfassung
Dieser Beitrag behandelt ein sehr aktuelles Thema: die Europäische Staatsanwaltschaft. Sie soll in den kommenden Monaten, im Jahr 2021, ihre Arbeit in Luxemburg aufnehmen (nachtr. Anmerkung: dies ist zum 1. Juni 2021 geschehen). Erst vor kurzem wurden die von den Mitgliedstaaten in die EUStA entsendeten Staatsanwälte designiert, ebenso die Leiterin der neuen supranationalen Einrichtung Laura Codruta Kövesi als erste Europäische Generalstaatsanwältin. Ihre erste Bewährungsprobe könnte die EUStA in der „Corona-Krise“ bestehen: Ein Hilfsfonds in Höhe von 750 Mrd. € EU-weit, kurzfristig und schnell vergeben, verlockt zu Mißbrauch und Betrug – letztlich zum finanziellen Nachteil der EU und ihrer Steuerzahler. Hier wird die EUStA in einigen Fällen ihre Handlungsfähigkeit und ihre Schlagkraft unter Beweis stellen können – oder eben nicht.
Daniela Heid
Der „Fall Daschner“ im Spannungsfeld von Strafrecht und Polizeirecht
Zusammenfassung
Es ist inzwischen knapp 20 Jahre her, seit der „Fall Daschner“ nicht nur die öffentliche Diskussion, sondern auch die Strafrechtswissenschaft erreicht hat und zu einer bis heute kaum als geklärt anzusehenden Grundsatzdiskussion führte. Noch immer scheinen sich die vertretenen Positionen nahezu unversöhnlich gegenüber zu stehen. Was den Fall (und die zugrunde liegende Problematik) für eine Festschrift mit dem Oberthema „Grundrechte und Polizei“ so reizvoll macht, ist nicht die Frage, inwieweit sich Polizeibeamte im Rahmen der Ausübung Ihres Dienstes an Grundrechte zu halten haben (dies steht hier nicht zur Diskussion), sondern letztlich die Frage der Grundrechtskollision in einer klassischen „Dilemmasituation“: Einerseits ist es (auch) Aufgabe der Polizei, die Grundrechte des Einzelnen vor Angriffen durch Dritte zu schützen (hier konkret: das Recht auf Leben), andererseits darf der einzelne Polizeibeamte dabei die Grundrechte anderer (hier des Täters) nicht über Gebühr (und vor allem nicht: ohne gesetzliche Grundlage) strapazieren.
Bernd Heinrich
Die Strafbarkeit von tätlichen Angriffen auf Vollstreckungsbeamte und Hilfeleistende
Umstrittene Straftatbestände im Spiegel von Literatur und Rechtsprechung
Zusammenfassung
Während im Schrifttum die Ansicht vorherrscht, dass aus Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten der Straftatbestand des § 114 StGB (Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte) restriktiv auszulegen ist, befürwortet die Rechtsprechung - bis hin zum Bundesgerichtshof - eine sehr weite Interpretation. Der Beitrag stellt diesen Meinungsstreit dar und beleuchtet die Konsequenzen der letztgenannten Auslegung. Hiernach handelt es sich bei § 114 StGB sowie ähnlich gestalteten Tatbeständen um neuartige Ehrverletzungsdelikte.
Fredrik Roggan
Verbesserter Strafrechtsschutz zugunsten von Amtsträgern. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte im Lichte des neuen Rechts
Zusammenfassung
Der in § 113 StGB geregelte Straftatbestand, im Gesetz überschrieben mit „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“, dient zum einen dem Schutz staatlicher Vollstreckungshandlungen, soweit diese in rechtmäßiger Weise vorgenommen werden. Zum anderen bezweckt die Vorschrift aber anerkanntermaßen auch den strafrechtlichen Schutz derjenigen Staatsorgane, die zur Vornahme von solchen Vollstreckungshandlungen berufen sind. Es war dem Gesetzgeber in den zurückliegenden Jahren mehrfach ein Anliegen, diesen durch das Strafrecht gewährten Schutz von Vollstreckungsmaßnahmen einerseits und von den in diesem Zusammenhang tätig werdenden Amtswaltern andererseits zu verbessern.
Martin Kastner
Ermittlungen im Kernbereich privater Lebensgestaltung
Zusammenfassung
Aus der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG ergeben sich bestimmte Grenzen auch hinsichtlich der Befugnisse der Polizei und der Geheimdienste bei Ermittlungen, die in den Kernbereich privater Lebensgestaltung eingreifen. Die bisherige Rechtsprechung hierzu ist allerdings nicht immer widerspruchsfrei und folgerichtig, wie der Blick auf einige ausgewählte Problemfälle zeigt.
Martin Kutscha
Spielen Grundrechte bei den von der Informatik aufgestellten Schutzzielen eine Rolle und lassen sich einzelne mit den Schutzzielen bei der Entwicklung von autonomen Softwaresystemen vergleichen? Ein Gedankenexperiment über Technik und Politik des Internets
Zusammenfassung
Die Frage, ob Grundrechte die Entwicklung von Software schützen und Einfluss auf die Schutzziele bei der Entwicklung von autonomen Softwaresystemen nehmen, gewinnt mit der technischen Entwicklung und ihrer Ausnutzung durch Kriminelle immer mehr an Bedeutung. Um zunehmender Komplexität Herr zu werden, bedient sich die Informatik bereits seit den 1960er Jahren Konzepten aus der Psychologie und der Soziologie. So wurde mit dem Prinzip der „Softwareagenten“ eine Softwaredefinition getroffen, die humane Züge aufweist. Heutzutage wird dieses Konzept in „Social Bots“ fortgeführt, um Kommunikation im Internet mit Menschen zu vereinfachen oder zu steuern. Und in der Zukunft werden „eingebettete Systeme“ nicht nur automatisiert fliegen, sondern die Menschen von A nach B in ihrem Auto fahren. In diesem Aufsatz wird daher diskutiert, auf welche Grundrechte sich Software-Entwickler bei der Einhaltung von Schutzzielen stützen können. Daraus wird geschlussfolgert, welche Freiheiten und Gefahren sich auf die Internetpolitik ableiten lassen.
Konstantin Simon M. Möllers
Neuerungen im Sicherheits- und Ordnungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern
Zusammenfassung
Das Kabinett hat einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes M-V auf den Weg gebracht. Neben neuen Eingriffsbefugnissen sind außerdem Vorschriften zum Datenschutz enthalten. Der Beitrag soll einen Überblick über die neuen Maßnahmen sowie deren Bedeutung für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung vermitteln.
Maximilian Christian Maria Möllers
Backmatter
Metadaten
Titel
Grundrechte – Menschenrechte – Polizei
herausgegeben von
Dr. Matthias Lemke
Prof. Dr. Robert Chr. van Ooyen
Copyright-Jahr
2022
Electronic ISBN
978-3-658-33561-8
Print ISBN
978-3-658-33560-1
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-33561-8

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