1987 | OriginalPaper | Buchkapitel
Haftung bei der Durchführung TÜV-spezifischer Prüfungs- und Überwachungsaufgaben
verfasst von : Horst Lehmann
Erschienen in: Aktuelle Aspekte des Arbeitsrechts
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
Enthalten in: Professional Book Archive
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Auf dem 56. Deutschen juristentag 1986 in Berlin ist in der arbeisrechtlichen Abteilung die Frage nach einer einer neuen Schadensrisikovetteilung im Arbeistsrecht eingehend erörtert worden1. Eine Änderung der durch die höchstrichterliche Rechtsprechung begründeten Leitlinien im Arbeitsverhältnis2, wonach der Arbeitnehmer bei Ausübung einer schadengeneigten Tätigkeit nur bei vorsätzlicher Pflichtverletzung einen dem Arbeitgeber entstandenen Schaden in vollem Umfang zu erstatten hat, während bei grober Fahrlässigkeit eine Haftungsminderung und bei leichter und leichtester Fahrlässigkeit eine volle Freistellung erfolgt, bleibt vorerst zurückgestellt. Änderungsvorschläge haben nicht die erforderliche Mehrheit gefunden, auch wenn die von Mayer-Maly3 dargestellten Tendenzen, bei der Schadensrisikoverteilung im Arbeitsverhältnis jedenfalls auf das Merkmal der schadengeneigten Arbeit verzichten zu wollen, in absehbarer Zeit Aussicht auf Verwirklichung zu haben scheint. Bleibt aber damit das Gebiet der Schadensrisikoverteilung innerhalb und außerhalb des Arbeitsverhältnisses rechtspolitisch und forensisch weiterhin in Bewegung, erscheint es angezeigt, auch am Rande arbeitsrechtlicher Entwicklungen liegende Tendenzen zur Schadensrisikoverteilung, auch soweit öffentlich-rechtliche Belange betroffen sind, aufzuspüren und die dort zum Tragen kommenden Rechtsprinzipien zu erfassen, um daraus gegebenenfalls auch für das Verständnis der Schadensrisikolehre im Arbeitsverhältnis weiterführende Einsichten zu gewinnen.