1987 | OriginalPaper | Buchkapitel
Die arbeitsrechtliche Abmahnung
verfasst von : Rudolf Herget
Erschienen in: Aktuelle Aspekte des Arbeitsrechts
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
Enthalten in: Professional Book Archive
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Seit geraumer Zeit wird die gegenüber einem Arbeitnehmer wegen fehlerhaften Verhaltens ausgesprochene Kündigung von den Arbeitsgerichten1 nur als sozial gerechtfertigt angesehen, wenn der Arbeitgeber deswegen zuvor vergeblich abgemahnt, d.h. dem Arbeitnehmer unter Hinweis auf die Bestands- und Inhaltsgefährdung seines Arbeitsverhältnisses klar vor Augen gehalten hat, daß er bestimmte Leistungsmängel oder Pflichtwidrigkeiten abstellen müsse, um eine Kündigung zu vermeiden.