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1998 | Buch

Handbuch Stiftungen

Ziele — Projekte — Management — Rechtliche Gestaltung

herausgegeben von: Bertelsmann Stiftung

Verlag: Gabler Verlag

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Über dieses Buch

Zur Bedeutung von Stiftungen in unserer Zeit Stiftungen sind Pioniere auf dem Weg zur unmittelbaren, spontanen, dezentralen, effizien­ ten, vielfältigen Verbindung von unternehmerischer Dynamik und Dienst am Gemeinwohl. Um zu ermessen, wie sehr wir Stiftungen brauchen und was sie vermögen, tut man gut dar­ an, das Entwicklungspotential des Stiftungswesens in unserer Zeit zu betrachten, und zwar sowohl auf der Nachfrageseite als auch auf der Angebotsseite. Je weiter sich die Erkenntnis dieses Potentials verbreitet, desto größer wird, so kann man getrost vermuten, das Interesse an seiner unternehmerischen Dynamisierung durch .operative Gestaltung" der Stiftungsar­ beit. Stiftungen gibt es seit Menschengedenken. Die Ahnenreihe der Stifter beginnt bei Gaius Maecenas. Schon zu seiner Zeit gab es auf der Nachfrageseite künstlerisches Talent, das gefordert, soziale Not, die gelindert, und Politik, die beraten werden wollte. Maecenas ent­ deckte immerhin Horaz und Virgil, sorgte sich um wirtschaftliche Entwicklung und sozialen Frieden in Rom und Italien, und das alles zu einer Zeit, in der Octavian und Pompeius noch im Libanon und in Ägypten Krieg fiihrten, und war schließlich außenpolitischer Berater des späteren Augustus.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter

Einleitung der Herausgeber

Einleitung der Herausgeber
Verantwortung, Innovation und Effizienz: Gemeinnützige Stiftungen als Organe der Bürgergesellschaft und der Demokratie

Stiftungen sind ein unverzichtbares Element aktiver Bürgergesellschaften und Bestandteil des Fundaments der demokratischen Ordnung. Ihre Bedeutung für die Lösung gesellschaftlicher Probleme ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen und wird voraussichtlich auch in Zukunft noch weiter zunehmen. Gerade in einer Zeit grundlegender Veränderungen in nahezu allen Lebensbereichen, in der immer deutlicher erkennbar wird, daß der Staat allein nicht in der Lage ist, die materiellen und ideellen Grundlagen einer aktiven Bürgergesellschaft zu gewährleisten, wächst die Einsicht in die Bedeutung und Notwendigkeit individuellen staatsbürgerlichen Engagements und Verantwortungsbewußtseins. In diesem Zusammenhang richtet sich das Interesse verstärkt auf die Rolle von Stiftungen als Institution, in der sich verantwortliches, privates, auf das Gemeinwohl hin orientiertes Engagement organisieren läßt. Denn Stiftungen sind wie kaum eine andere gesellschaftliche Organisationsform dafür prädestiniert, staatsbürgerliche Eigeninitiative zu mobilisieren, indem sie Eigentum und Vermögen mit der Wahrnehmung sozialer Verantwortung verbinden. In ihrem Selbstverständnis und in ihrer Tätigkeit vereinen sie das Ideal der Verantwortung von Bürgern für ihr Gemeinwesen sowie die Prinzipien der Eigeninitiative, Dezentralisierung und Subsidiarität und bilden damit ein dynamisches Element einer modernen pluralistischen Gesellschaft.

Andreas Schlüter, Dirk Rumberg, Volker Then, Peter Walkenhorst

Stiftungen in der Gesellschaft

Frontmatter
Geschichte des Stiftungswesens

Stiftungen haben es in mehrfachem Sinne mit der Ewigkeit zu tun, jedenfalls mit dem, was sterblichen Menschen wie ewig vorkommen mag. Seit ewigen Zeiten gibt es Bestrebungen, Vermögensmassen einem bestimmten festgelegten Zweck zu widmen, der auf Dauer gefördert werden soll. Die Angst vor einer unbekannten Ewigkeit, die Hoffnung auf ein komfortableres Fortleben nach dem Tode, die Sorge, mögliche Strafen oder Unbehaglichkeiten nach dem Tode zu mildern, haben in der Geschichte der Menschheit vor und außerhalb der christlichen Welt und bis heute dabei eine Rolle gespielt. Seit dem Aufkommen des Christentums, das die genannten Motive nicht ausgelöscht hat, kommt der Gedanke der christlichen Nächstenliebe (caritas) hinzu, der dem Stiftungsgedanken Auftrieb gegeben hat und im Mittelalter zu einer Blütezeit eines entwickelten Stiftungswesens (piae causae) geführt hat. Ähnliche Motive leben auch bei Stiftern der Gegenwart in säkularer Form fort in dem Bewußtsein sozialer Verantwortung, der Dankbarkeit für ein wirtschaftlich gelungenes Leben und im Wissen um die Endlichkeit des menschlichen Daseins.

Axel Freiherr von Campenhausen
Das Stiftungswesen in Zahlen. Eine sozial-ökonomische Strukturbeschreibung deutscher Stiftungen

Ein Blick über die Institutionenlandschaft des modernen Deutschland zeigt zahlreiche Vereine, Verbände, Unternehmen und öffentliche Körperschaften unterschiedlichster Form, aber nur wenige Stiftungen.1 Zahlenmäßig sind Stiftungen tatsächlich eine eher seltene Organisationsform. In den Statistiken zum deutschen Stiftungswesen von 1996 sind 7.235 Stiftungen aufgeführt, die, verglichen mit den rund 280.000 eingetragenen Vereinen, weniger als zwei Prozent der gemeinnützigen Organisationen ausmachen.2 Und im Vergleich zu den Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) macht die Zahl der Stiftungen nur ein Prozent aus. Sie sind damit fast so selten wie die ungefähr 3.000 deutschen Aktiengesellschaften.

Helmut K. Anheier
Stiftungen als Innovationsagenturen und Wohltäter der Gesellschaft

„Nie war übrigens auch die Gelegenheit besser und die Verantwortung der Stiftungen größer, selbst zu Motoren des Wandels, zu Ideenagenturen für die Lösung der Probleme unserer Gesellschaft zu werden.“1 Was Bundespräsident Herzog hier bei einem Symposium der Bertelsmann-Stiftung 1996 den Stiftungen ins Stammbuch schrieb, steht in einem gewissen Spannungsverhältnis zu einem konventionellen Stiftungsverständnis, in Notlagen mit Wohltaten zu helfen. Dieser Beitrag soll das Terrain der deutschen Stiftungen in beide Richtungen erkunden und einen Überblick über Vorhandenes sowie Hinweise auf weiteres Potential geben. Dabei geht es nicht um fachwissenschaftliche Evaluationen, sondern um selektive und generalisierende Betrachtungen aus der Sicht eines Stiftungsmanagers, für den eine Portion Dilettantismus zum professionellen Selbstverständnis gehört. In Augenschein genommen werden in einem ersten Teil einige klassische Felder der Stiftungsarbeit, im zweiten Kapitel dann einige Ansätze und Instrumente, um am Schluß Perspektiven für die Zukunft aufzuzeigen. Vorab sind aber einige Klärungen und Vorüberlegungen sinnvoll.

Wolf Schmidt
Umweltschutz als strategisches Handlungsfeld von Stiftungen

Umweltschutz ist ein vergleichsweise junges Handlungsfeld von Stiftungen. Als hauptsächlicher oder ausschließlicher Stiftungszweck findet er sich vorwiegend bei Stiftungen, die nach 1970 gegründet wurden. Die traditionellen Aufgaben von Stiftungen — Soziales, Bildung und Ausbildung, Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur — wurden hierdurch, entsprechend den gesellschaftlichen Entwicklungen, ergänzt.

Fritz Brickwedde
Stiftungen als Think Tanks: Lotsendienste für die Politik

Demokratische Politik im Dienst des Allgemeinwohls muß das sachlich Gebotene und inhaltlich Optimale mit dem strategisch Richtigen und taktisch Machbaren verbinden. Praxisorientierte Politikberatung dagegen versucht über den Tag hinaus zu denken, Modellösungen anzubieten und den aktuellen Problemen gedanklich stets einen Schritt voraus zu sein. So läßt sich wohl in aller Kürze der Kern dessen beschreiben, was originäre Aufgabe von Politik — und was Aufgabe ihrer Berater und der sie beratenden Institutionen ist. Dieser Beitrag geht der Frage nach, ob und, falls ja, wie Stiftungen selbst geeignete Institutionen der Politikberatung sein können.1 Da diese Schnittstelle zwischen öffentlichen und privaten Aufgaben in Deutschland, um es vorsichtig auszudrücken, sehr unterentwickelt ist, wird dabei — wie auch an anderen Stellen in diesem Handbuch — zunächst nach der amerikanischen Erfahrung gefragt, um auf dieser Basis zu untersuchen, welche Konsequenzen daraus zu ziehen für Deutschland wünschenswert ist. Hierzu wird in einem ersten Schritt die Situation der Think Tanks in den Vereinigten Staaten von Amerika und Deutschland vergleichend untersucht, um im Anschluß daran den Fokus speziell auf die Frage zu lenken, welche Rolle Stiftungen in Deutschland in der Politikberatung spielen und ob — und unter welchen Bedingungen — sie möglicherweise selbst zu Think Tanks werden können.2

Wolfgang H. Reinicke
Stiftung und Politikberatung

Am Beginn des 21. Jahrhunderts nehmen Orientierungsfragen und strategische Problemlösungen einen breiten Raum ein in den zentralen Debatten zur Politikgestaltung der Zukunft. Eine historische Epoche ist beendet — die Demokratien westlichen Typs treten in eine neue, nach innen wie nach außen komplizierte Rolle ein. Die Ratio der alten Ordnung gilt nicht mehr, doch das Baumuster der neuen Zeit steht noch aus. Die Politik ist auf der Suche nach ihrer Form. Die Konstellationen aus den Zeiten der Spaltung zwischen Ost und West zerfallen, und alte Ordnungsmodelle werden kritisch auf ihre Leistungsfähigkeit, ihre Bindewirkung und Gestaltungskraft befragt: die Vereinten Nationen, die Europäische Integration, der Nationalstaat wie die Region. Versunken geglaubte Prägungen gewinnen neue Ausstrahlung: die religiös wie kulturell bestimmten Räume Europas, die Renationalisierungen wie die ethnisch orientierten Machtambitionen. Auf die Statik des Ost-West-Konflikts ist die explosive Dynamik der vielen Konflikte gefolgt: nationalistische Machtpolitik, ökonomische Interessengegensätze, territoriale Ansprüche, religiös oder ethnisch grundiertes Herrschaftsstreben, Minderheitenkonflikte und Staatsversagen.

Werner Weidenfeld
Politische Stiftungen

Politische Stiftungen könnten in einem Stiftungshandbuch, das dynamische Elemente einer aktiven Bürgergesellschaft beschreiben will, als Fremdkörper verstanden werden. Als parteinahe Organisationen sind sie eben nicht Institutionalisierung von Bürgersinn, verbinden sie nicht Eigentum und Vermögen mit der Wahrnehmung gesellschaftlicher Verantwortung — kurz: sind sie nicht Gesellschaft, sondern Staat. Diese besondere Charakteristik spiegelt sich auch in ihrer Organisationsstruktur: Sie sind rechtlich betrachtet eben gerade keine Stiftungen, wirtschaften also im Wortsinne nicht mit Geld, das Private für gemeinnützige Zwecke gestiftet haben, sondern werden — übrigens nicht zu knapp — alimentiert aus dem Bundeshaushalt. Zumindest in der breiteren Öffentlichkeit aber werden mit dem Begriff „Stiftungen“ üblicherweise sogar gerade die politischen Stiftungen assoziiert.

Marc Beise
Kirchliche Stiftungen: Tradition mit Zukunft

Die kirchlichen Stiftungen haben in der Öffentlichkeit nur einen relativ bescheidenen Bekanntheitsgrad erlangt. Im wesentlichen wird das kirchliche Stiftungswesen mit Kirchen- und Pfründestiftungen identifiziert, die als Teil innerkirchlicher Organisation zur Kenntnis genommen und als etwas antiquiert betrachtet werden. Das breite Spektrum sonstiger Aktivitäten kirchlicher Stiftungen tritt im Vergleich zu den großen Stiftungen wie der Thyssen-Stiftung, der VW-Stiftung, der Bosch-Stiftung usw. im publizistischem Alltag deutlich zurück. Nur anläßlich von Jubiläen finden auch die betagten Wohltätigkeits- und Hospitalstiftungen kurzfristig in den Medien Beachtung, werden aber kaum mit den Kirchen und ihren Aufgaben in Verbindung gebracht.

Hermann Krag
Gemeinschaftsstiftungen: Stiftungsarbeit von Bürgern für Bürger

Gemeinschaftsstiftungen bilden eines der am schnellsten wachsenden und dynamischsten Segmente des amerikanischen Stiftungswesens, und auch in zahlreichen anderen Ländern auf der ganzen Welt gewinnen sie rapide an Bedeutung. Gemeinschaftsstiftungen sind eine besondere Form einer Stiftung, deren Zielsetzung darauf gerichtet ist, bürgerschaftliches Engagement aufzubauen und zu stärken. Dieses Ziel versuchen sie zu erreichen, indem sie die Bürgerinnen und Bürger sowie andere Institutionen in die lokalen oder regionalen Problemlösungs- und Entscheidungsprozesse aktiv einbeziehen und indem sie finanzielle Ressourcen für die Bearbeitung wichtiger Probleme einwerben, investieren und verteilen. Gemeinschaftsstiftungen vereinen in sich eine einzigartige Kombination von Vision, Flexibilität, Integrationsfähigkeit und finanziellen Ressourcen, die sie zu wichtigen Katalysatoren für die soziale und kulturelle Entwicklung jener geographischen Einheiten macht, in denen sie sich engagieren.

Suzanne L. Feurt
Stiftungen als Träger öffentlicher Aufgaben?

Daß sich die öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden in schlechter Verfassung befinden, ist hinlänglich bekannt. Der häufig wiederholte Sparappell läßt, zumal in letzter Zeit, gelegentlich Zweifel daran aufkommen, ob die öffentliche Hand auf Dauer in der Lage sein wird, von ihr übernommene Aufgaben auch weiterhin zu erfüllen. In dieser Situation liegt der Gedanke nahe, ob nicht privates Engagement und Kapital in den Bereichen, die bislang Bund, Länder und Gemeinden übernommen haben, wirksam werden können. Der vorliegende Beitrag geht der Frage nach, ob und inwieweit Stiftungen öffentliche Aufgaben übernehmen können, wenn sich die öffentliche Hand aufgrund der bestehenden Mittelknappheit aus der Verantwortung zurückzieht.

Dieter Feddersen
Transparenz und Rechenschaftslegung

Die Begriffe „Transparenz“ und „Rechenschaftslegung“ sind für das Stiftungswesen und den gemeinützigen Sektor insgesamt von zentraler Bedeutung. Sie gelten zunehmend als Schlüssel dafür, daß Projekte gut durchgeführt, die Erwartungen der Öffentlichkeit sowie staatlicher Stellen erfüllt und schädliche Skandale wirksam vermieden werden.

Luc Tayart de Borms, Emmanuelle Faure

Führung und Organisation

Frontmatter
Auftrag und Zielsetzung einer Stiftung: Stifterwille, Stiftungspraxis und gesellschaftlicher Wandel

In diesem Beitrag werden der Auftrag und die Zielsetzung einer Stiftung — oder mit dem englischen Begriff: ihre „Mission“— untersucht, und zwar im Hinblick auf die Frage, wie dieser Auftrag formuliert, verändert und umgesetzt wird. Der Schwerpunkt der Untersuchung liegt dabei auf den großen privaten Stiftungen, die sich in den Vereinigten Staaten im späten 19. Jahrhundert herausbildeten und die sich im 20. Jahrhundert nicht nur zahlenmäßig ausbreiteten, sondern auch hinsichtlich ihrer Größe und ihres gesellschaftlichen Einflusses stark an Bedeutung gewannen. Zwar ist der Gedanke der Stiftung weit älter, und die Stiftung als Institution heute in vielen Teilen der Welt verbreitet, doch es waren vor allem die Vereinigten Staaten, die im Verlauf der letzten hundert Jahre die Arbeit von Stiftungen professionalisiert und zu ihrem heutigen Ausmaß entwickelt haben.

Kenneth Prewitt
Stiftungsführung und Unternehmenskontrolle in Deutschland und den Vereinigten Staaten: Die Bedeutung von Unabhängigkeit und Freiheit der Stiftungen für das Gemeinwohl

Deutschland und die Vereinigten Staaten haben im Hinblick auf die Rechtslage zu Gemeinnützigkeit, wohltätigen Spenden und Stiftungen sehr viel gemeinsam.1 In einem Bereich des Gemeinnützigkeitrechts jedoch unterscheiden sich die Praktiken in den beiden Ländern grundlegend, nämlich im Hinblick auf den Besitz und die Kontrolle von Wirtschaftsunternehmen durch gemeinnützige Stiftungen. Die politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland fördern — oder erleichtern zumindest — die Errichtung von Stiftungen als ein legitimes Mittel, um Kontinuität sowohl bei den Eigentumsverhältnissen als auch bei der Leitung von kommerziellen Unternehmen zu sichern.2 Nach deutschem Recht kann eine Stiftung bis zu 100 Prozent der stimmberechtigten oder nicht stimmberechtigten Aktien eines Unternehmens besitzen. In den Vereinigten Staaten erlaubt das Steuergesetz seit 1969 einer privaten Stiftung nur den Besitz einer kleinen Beteiligung an einem Unternehmen, zu dem sie nicht in Beziehung steht; das Gesetz verlangt außerdem, daß jegliche „excess business holdings“, also über eine gesetzliche Obergrenze hinausgehende Unternehmensbeteiligungen, innerhalb einer vorgeschriebenen Zeit abgestoßen werden müssen.3 Die Verschiedenartigkeit dieser beiden Regelungsansätze desselben Sachverhalts ist so auffällig, daß man sich fragen muß, wie diese Ansätze zustande kamen und welche Wirkungen sie auf die Errichtung von Stiftungen und das Wachstum des Stiftungssektors haben. Die Frage stellt sich ferner mit Blick auf die Leistungsfähigkeit einer Stiftung, die Eigentümerin eines Unternehmens ist, wie auch die Leistungsfähigkeit des Unternehmens, das sich im Besitz einer Stiftung befindet.

Joel L. Fleishman
Stiftungen und Unternehmen im Spannungsverhältnis

Stiftungen existieren in vielfältigen Erscheinungsformen, die sich sowohl in ihrer Rechtskonstruktion als auch in Satzungs- und inhaltlicher Zweckbestimmung unterscheiden. Gleiches gilt für die Motive zur Gründung einer Stiftung, die in ihrer Vielschichtigkeit oft nicht Ergebnis intensiver gedanklicher Auseinandersetzung mit dem eigenen Vermächtnis sind, sondern eher aus der späten Erkenntnis der Endlichkeit der irdischen Existenz heraus geboren werden. Sie reichen vom Bestreben, der eigenen Person ein Denkmal zu setzen bis hin zur philanthropischen Überzeugung, dem Menschen Gutes tun zu wollen. Die Palette erstreckt sich von dem Motiv des älteren Vermögenden, dem die Erben fehlen und der angesichts des nahenden Endes zu der Überzeugung gelangt, daß der Mensch auf seinem Weg in die Ewigkeit besser mit leichtem Gepäck reist, bis hin zu dem liberalen Denken entspringenden Motiv des politisch und gesellschaftlich aktiven Bürgers, der mittels einer Stiftung seiner Überzeugung auf Dauer Geltung verschaffen will, daß das Gemeinwesen eben nicht nur staatlicher Gestaltung, sondern auch des aktiven Engagements der dieses Gemeinwesen formenden Individuen bedarf. Es gibt Stiftungen, die aus Mißtrauen gegenüber den Nachkommen des Stifters entstanden sind, und es gibt solche, die in Übereinkunft zwischen den Generationen ihren Weg zur Findung ihres „ewigen Auftrages“ auf einer soliden Basis des Konsenses beschreiten.

Volkmar Löwer
Die Organisation von Stiftungen: Personalentwicklung und Ressourcenmanagement

Oberstes Ziel dieses Beitrags ist es zu untersuchen, wie sich die Mitwirkung von Menschen und der Einsatz von Personal in einer Stiftung gestalten lassen. Unter dem Humankapital, auf das eine Stiftung zurückgreifen kann, verstehen wir nicht nur die festangestellten Mitarbeiter, sondern ebenso den Vorstand, ehrenamtlich Tätige und Berater. Wie diese unterschiedlichen Personengruppen mit ihrem weiten Spektrum an Motiven, Anreizen und Interessen in effektiver Zusammenarbeit organisiert werden können, ist die entscheidende Frage der Stiftungsarbeit. Im Gegensatz zu vielen anderen Institutionen der Gesellschaft verfügen Stiftungen nicht über natürliche externe Kontrollmechanismen, die ihre Leistung und ihren Erfolg oder ihr Scheitern beim Einsatz der beteiligten Menschen überwachen helfen. In Europa, wo Stiftungen mit festangestelltem Personal noch immer eine exotische Spezies darstellen, verdient diese Frage des Stiftungsmanagements ganz besondere Aufmerksamkeit.

Craig Kennedy, Dirk Rumberg, Volker Then
Public Relations für Stiftungen

Wer sein Privatvermögen für gemeinnützige Zwecke stiftet, oder wer sich als Mitarbeiter in einer gemeinnützigen Stiftung engagiert, erwartet, daß andere positiv darauf reagieren. Schließlich ist uneigennütziges Handeln und Verhalten heutzutage alles andere als selbstverständlich. Gerade diese Außergewöhnlichkeit ist es aber, die in Teilen der Öffentlichkeit zuweilen Skepsis hervorruft. Ist stifterisches Engagement tatsächlich frei von Eigennutz? Verfolgen Stifter und Stiftung nicht etwa doch Zwecke, die ihnen oder dem gegebenenfalls hinter ihnen stehenden Unternehmen Nutzen bringen? Sind Stiftungen legitimiert, Einfluß auf die Entwicklung der res publica zu nehmen? Ist ihr Einfluß nicht etwa zu groß? Ist er überhaupt positiv? Es ist nicht hilfreich, derartige Fragen aus dem Schmollwinkel abzutun. Die Stiftungen werden sich ihnen vermehrt stellen müssen — vor allem in einer Zeit, die durch Generationswechsel und Unternehmensnachfolgen ein kräftiges Anwachsen des Sektors verspricht und ihn dadurch mittelfristig stärker ins Licht öffentlicher Aufmerksamkeit rücken wird. Fragen dieser Art werden bisher nur vereinzelt in der Berichterstattung der deutschen Medien gestellt; ganz im Unterschied zu den Vereinigten Staaten. Dort ist das Stiftungswesen, das im großen Umfang Aufgaben wahrnimmt, die hierzulande dem Staat obliegen, immer wieder Vorwand oder Anlaß für eine kritische Presseresonanz. Daher ist es wichtig, daß sich deutsche und europäische Stiftungen beizeiten offensiv mit den Fragen der Öffentlichkeit befassen und Antworten geben. Mit den Worten „Ich und meine Öffentlichkeit, wir verstehen uns gut. Sie hört nicht, was ich sage, und ich sage nicht, was sie hören will“ mokierte sich einst Karl Kraus über Popularität und öffentliche Akzeptanz.

Roland Kaehlbrandt
Finanzielle Steuerung einer Stiftung mit Hilfe von Planung — Controlling — Berichtswesen

Ziele und Aufgaben einer Stiftung sind durch den Stifterwillen und die Satzung vorgegeben. Die Erfüllung dieser vorgegebenen Ziele und Aufgaben erfordert für jede Stiftung eine Verwaltung. Der Rahmen, in dem sich diese Verwaltung vollzieht, wird nicht nur durch den Stifterwillen gezogen, sondern auch die einschlägigen Stiftungsgesetze und andere Rechtsvorschriften.

Wolfgang Koeckstadt
Vermögensverwaltung

Materiell-rechtlich ist die Stiftung als Einheit der Wesenselemente Vermögen, Zwecksetzung und nichtverbandsmäßiger Eigenorganisation zu verstehen, die zu einem individuellen, in sich abgeschlossenen, selbsttragenden Rechtsgebilde verknüpft sind. In diesem Beitrag soll die Bedeutung des Wesenselements Vermögen, seine Erhaltung und seine Anlage, untersucht werden. Hierbei wird davon ausgegangen, daß das Vermögen der Stiftung frei disponibel ist. Betrachtet wird die rechtsfähige Stiftung des privaten Rechts, die öffentlichen Zwecken dient und deshalb steuerbegünstigt ist, d. h. das Leitbild der Stiftung.

Carsten Carstensen
Quellen und Grundlagen externer Finanzierung

Spendensammeln vor allem in Form der Haus- und Straßensammlung per Spendenbüchse hat eine lange Tradition im gemeinnützigen Bereich. Allerdings kam dieser Finanzierungsart auch in der Vergangenheit im Regelfall nur eine untergeordnete Bedeutung bei. Seit den achtziger Jahren läßt sich jedoch ein neuer Trend ausmachen. Gemeinnützige Organisationen beginnen, sich zunehmend auf die Generierung privater Mittel zu konzentrieren, und die systematische Mittelbeschaffung — mit dem amerikanischen Fachbegriff: Fundraising — rückt weiter in den Mittelpunkt des Interesses von kleinen Initiativen bis hin zu großen alteingesessenen Institutionen. Für diesen Trend lassen sich zwei Erklärungen anführen: Zum einen ist die Zahl, und damit auch der Finanzbedarf, gemeinnütziger Organisationen und Initiativen in den letzten zwanzig Jahren erheblich angestiegen; zum anderen sind die staatlichen Mittel, die für soziale, kulturelle und wissenschaftliche Zwecke zur Verfügung stehen, erheblich vermindert worden. Der letztere Trend ist insofern besonders signifikant, da öffentliche Mittel in Deutschland im internationalen Vergleich mit durchschnittlich rund 68 Prozent den höchsten Anteil der Einnahmen des Nonprofit-Sektors ausmachen. Einkünfte aus Gebühren und anderen selbsterwirtschafteten Mitteln machen weitere 28 Prozent aus; private Zuwendungen aber lediglich vier Prozent. Im Vergleich dazu tragen in den Vereinigten Staaten Gebühren 52 Prozent, staatliche Mittel 29 Prozent und private Zuwendungen knapp 19 Prozent zur Gesamtfinanzierung des Nonprofit-Sektors bei.1 Die Streichungen und Reduktionen der öffentlichen Haushalte in Deutschland haben außerdem den zusätzlichen Effekt, daß nun auch öffentliche Einrichtungen vor allem im Kultur- und Hochschulbereich veranlaßt werden, sich verstärkt um nicht-staatliche Mittel zu bemühen.

Stefan Toepler
Fundraising am Beispiel der Deutschen Krebshilfe e.V. und der Deutschen Stiftung Denkmalschutz

Im September 1974 wurde auf gemeinsame Initiative von Dr. Mildred Scheel, der Frau des damaligen deutschen Bundespräsidenten Walter Scheel, und des Autors die Deutsche Krebshilfe als eingetragener gemeinnütziger Verein und als landesweit tätige Organisation gegründet. Sie ist vergleichbar mit anderen Organisationen in Europa, vor allem aber in den USA, deren Zweck es ist, über eine breite Mithilfe der Bürger — sei sie materiell oder ideell — dem Krebs als eine der großen Volkskrankheiten unserer Zeit über eine Verbesserung von Vorsorge, Therapie und Forschung wirksamer zu begegnen.

Friedrich Ludwig Müller
Stiftung und Ehrenamt

„Stiftung“ und „Ehrenamt“ haben ihre begrifflichen Wurzeln im Ordnungsdenken des alten Europa: „Treue“, „Ehre“ und „Amt“ — in dieser Verbindung gründet sich die ehrenamtliche Verantwortung von geistigem Vermächtnis und die treuhänderische Bewahrung von gestiftetem Vermögen. Doch die ursprüngliche Bedeutung von „Ehre“ und „Amt“ wandelte sich im Zuge von Modernisierungsprozessen: An die Stelle der repräsentativen Kultur ständischer „Ehre“ trat in zunehmendem Maße die reflexive Kommunikation „freien Engagements“.

Eckart Pankoke

Projektauswahl und Projektmanagement

Frontmatter
Operative und fördernde Stiftungen: Anmerkungen zur Typologie

Im Frühjahr 1997 wurde ein erheblicher Prozentsatz der Anteile an einer der ältesten und größten italienischen Banken teils an Investoren, teils über die Börse verkauft. Der Erlös floß in die Kassen ihrer Eigentümerin, der Compagnia di San Paolo di Torino, einer gemeinnützigen, privatrechtlichen Stiftung, die erst wenige Jahre zuvor gemeinsam mit über 80 anderen Stiftungen entstanden war. Damals wurden die großen italienischen Banken aus dem Staatsbesitz und die Sparkassen, deren Eigentumsverhältnisse ungeklärt waren, durch Gesetz in das Eigentum von zu diesem Zweck errichteten Stiftungen überführt. Diese Stiftungen hatten nicht nur Eigentümerfunktion, sondern sollten zugleich sozialen und kulturellen Zwecken dienen. Durch einen Federstrich wurde auf diese Weise brachliegendes Kapital für gemeinnützige Zwecke freigesetzt. Allerdings war in der ersten Phase die Verbindung zwischen Stiftung und Bank noch so eng, daß sich erstere in der Regel auf eine passive, den Interessen der Bank entsprechende Fördertätigkeit beschränkte. Daher wurde in einem zweiten Schritt den Stiftungen zur Auflage gemacht, eine strukturelle Trennung zwischen Stiftung und Bank herbeizuführen und sich in einer Frist von einigen Jahren von der Mehrheit der Anteile an der Bank zu trennen. Erst durch diese Entwicklung entstanden und entstehen in großer Zahl wirklich unabhängige Stiftungen, zumal da ebenfalls durch Gesetz dafür gesorgt wurde, daß weder Staat noch Bank bestimmenden Einfluß auf die Organe ausüben würden.

Rupert Graf Strachwitz
Strategische Projektarbeit

Fragt man das Führungspersonal gemeinnütziger Stiftungen nach den Elementen erfolgreicher Stiftungstätigkeit, zählen sie in der Regel eine Reihe von allgemeinen Feststellungen auf: wie die Stiftungstätigkeit zu erfolgen habe, damit die herausragenden Werte des Stifters reflektiert würden, daß Schwerpunkte der Projektarbeit definiert und den potentiellen Empfängern die Kriterien der Zuwendungen klar gemacht werden müßten, und daß die Arbeit regelmäßig überdacht und bewertet werden müsse.

Joseph C. K. Breiteneicher, Melinda G. Marble
Stiftungsberatung

Professionelle Berater üben möglicherweise den größten Einfluß auf wohlhabende Personen aus. Rechtsanwälte, Buchprüfer, leitende Angestellte sowie Finanz- und Investmentberater spielen häufig eine Schlüsselrolle bei den Entscheidungen vermögender Menschen im Hinblick auf ein wie auch immer geartetes philanthropisches Engagement. Das wachsende Interesse an der Stiftungsarbeit brachte darüber hinaus die Nachfrage nach einer neuen Form von Beratung mit hervor, nämlich nach einem Berater, der auf Stiftungsarbeit spezialisiert ist und sowohl die Person des Stifters als auch die Stiftung dabei unterstützt, erfolgversprechende Verfahrensweisen und Projekte zu entwickeln. Das Ziel dieses Beitrags ist es, die Funktionen der Berater zu analysieren und den in diesen Bereichen tätigen Personen ein besseres Verständnis und eine entsprechende Wertschätzung ihrer Arbeit im Hinblick auf die einzigartigen Möglichkeiten zu vermitteln, die sie haben, um zugleich die Interessen ihres Klienten und die der Gesellschaft insgesamt zu fördern.

Joseph C. K. Breiteneicher, Melinda G. Marble, H. Peter Karoff
Kooperation von Stiftungen

Das Stiftungswesen hat in Europa eine lange Tradition.1 Seit Mitte des letzten Jahrhunderts hat es auch in den Vereinigten Staaten von Amerika eine immer größere Bedeutung in der gesellschaftlichen Entwicklung erlangt. Das Stiftungswesen im Sinne eines gemeinnützigen Engagements für unterschiedliche gesellschaftliche Probleme und Fragestellungen ist in immer größerem Maße zu einem wichtigen Element moderner Gesellschaften geworden. Heute spricht man vielfach vom sogenannten Dritten Sektor, der neben dem Staat und der Wirtschaft als den tragenden Säulen der Gesellschaft zu einer neuen gesellschaftlich relevanten Größe geworden ist. Die Gründe für diese Entwicklung und das anhaltende Wachstum dieser vom Staat und Wirtschaft unabhängigen Institutionen sind vielfältig. Neben einem insbesondere in den westlichen Gesellschaften zu beobachtenden Rückzug des Staates aus Funktionen der Daseinsvorsorge, der Förderung von sozialen und kulturellen Institutionen aber auch der Finanzierung von Forschung, Wissenschaft und Bildung ist es vor allem die Kumulation großer Vermögen in den Händen einzelner Personen oder Familien, die die Gründung, Finanzierung und Kapitalausstattung von Stiftungen begünstigt hat. Die Zahl reicher Einzelpersonen und Familien, die über ein hierfür disponibles Kapital verfügten, ist in den vergangenen zwei Jahrhunderten dramatisch gestiegen. Ein Teil dieser Vermögen floß in unabhängige Stiftungen, wie insbesondere am Beispiel der großen, aus Wirtschaftsunternehmen entstandenen Stiftungen in der westlichen Welt und vor allem in den USA zu beobachten ist.

Andreas Schlüter
Netzwerke als Instrumente der Projektarbeit

Unter dem Stichwort „Netzwerk“ nennen Lexika in der Regel zuerst bestimmte Strukturen aus dem Bereich der Nachrichten- und Datenübertragung. Ähnlich assoziieren auch die meisten Menschen mit dem Begriff „Netzwerk“ vor allem Einrichtungen der elektronischen Datenverarbeitung und Informationsvermittlung. Wer ein Netzwerk betreibt und keine Datenübertragung im Sinn hat, sollte also gründlich erläutern, was mit dem Begriff gemeint ist. Denn gerade dann, wenn es sich nicht um vernetzte Datenbahnen handelt, erklärt sich der Begriff „Netzwerk“ nur in geringem Maße selbst: Das Wort definiert lediglich, daß mehr als zwei Dinge, Personen oder Organisationen miteinander verbunden sind. Was der Begriff im Hinblick auf die Projektarbeit von Stiftungen bedeutet, soll deshalb im folgenden dargelegt werden.

Marga Pröhl, Birgit Stach, Bettina Windau

Interessenvertretungen und Zusammenschlüsse von Stiftungen

Frontmatter
Der Council on Foundations und seine Rolle in der Öffentlichkeit

Der folgende Beitrag bietet einen Überblick über den Council on Foundations, die Dienstleistungen, die er für seine Mitgliedsorganisationen erbringt, und eine detaillierte Darstellung der Mitwirkung des Council bei der Gestaltung der Politik gegenüber Stiftungen in den Vereinigten Staaten und in anderen Ländern. Mit Blick auf den letztgenannten Themenaspekt stützt sich der Beitrag auf die Arbeit von zwei Mitarbeitern des Council, John Edie und Anne Babcok, die für die Beziehungen des Council zum Staat zuständig sind.

Dorothy S. Ridings
Das European Foundation Centre (EFC)

Auf der fünften „European Conference on the Social Economy“ 1995 in Sevilla erklärte Christos Papoutsis, Mitglied der Europäischen Kommission, daß gemeinnützige Organisationen als Kern des sogenannten Dritten Sektors einen wesentlichen und dauerhaften Beitrag zum Wohl der Menschen in der Europäischen Union geleistet hätten. Stiftungen sind ein integraler Bestandteil des gemeinnützigen Sektors („Social Economy“). Sie tragen zum Wohl der Menschen nicht nur in der Europäischen Union, sondern in ganz Europa und in der ganzen Welt bei.

John Richardson
Deutsche Vereinigungen im Stiftungswesen

Zwei Organisationen werden gemeinhin als die beiden wichtigsten Vereinigungen im deutschen Stiftungswesen angesehen: der Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V. (1.) und der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft e.V. (2.). Beide stellen wichtige Foren der stiftungsübergreifenden Information und Kommunikation dar. Sie vertreten zugleich die Interessen der ihnen angeschlossenen Stiftungen gebündelt nach außen und bieten ihnen verschiedene Dienstleistungen an. Ihre jeweilige Rolle und ihre gegenseitigen Beziehungen haben sich im Laufe der Zeit und im Zusammenspiel mit der Entwicklung des deutschen Stiftungswesens fortlaufend geändert. Beide Verbände werden im folgenden porträtiert. Daneben sind noch einige weitere Einrichtungen kurz aufzuführen, die bestimmte Aufgaben in der deutschen Stiftungslandschaft wahrnehmen. Sie finden Erwähnung am Ende dieses Beitrages (3.).

Manfred Erhardt, Christoph Mecking

Rechtliche Gestaltung und Staatsaufsicht

Frontmatter
Zur Typologie der Stiftung

Die Art der Betrachtung konstituiert weithin unser Bild vom Objekt. Um dieses möglichst vollständig einzufangen, sind Betrachtungsweisen zu wählen, die für seine Vielgestaltigkeit offen sind. Der möglichst eindeutig definierte Begriff erweist sich dabei vielfach als zu eng. Das gilt für die Stiftung wie für andere Gegenstände auch. Daher wird hier eine typologische Betrachtung gewählt, die einerseits heraushebt, was für die Stiftung charakteristisch ist, und die andererseits Spielraum läßt für die Berücksichtigung von spezifischen Ausprägungen, von Mischformen und verwandten Gestaltungen. Im Wechsel der Perspektiven kann so unser Bild der Stiftung schärfere Konturen gewinnen.

Hagen Hof
Errichtung von Stiftungen des privaten Rechts

Die Voraussetzungen für die Entstehung einer selbständigen Stiftung des privaten Rechts, die hier schwerpunktmäßig behandelt werden sollen, sind das Stiftungsgeschäft, die Satzung (Verfassung) und die Genehmigung des Bundeslandes, in dem die Stiftung ihren Sitz haben soll. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür ergeben sich aus den §§ 80ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und dem Stiftungsgesetz des betreffenden Bundeslandes. Den Rahmen der zivil- und auch der steuerrechtlichen Bestimmungen zur Errichtung und zum „Betrieb“ einer Stiftung sollte der Stifter kennen, um möglichst weitgehend und wirkungsvoll seine Vorstellungen über sein stifterisches Engagement realisieren zu können.

Hans-Dieter Weger, Magda Weger
Stiftungsautonomie und Staatsaufsicht

In der Bundesrepublik Deutschland bestehen derzeit etwa 7.000 rechtsfähige Stiftungen.1 Ganz überwiegend handelt es sich dabei um öffentliche Stiftungen2, die nach Maßgabe der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches und der Stiftungsgesetze der Länder durch die Stiftungsbehörden genehmigt wurden und der staatlichen Aufsicht unterliegen. Neben diesen öffentlichen Stiftungen des bürgerlichen Rechts gibt es eine Reihe von Stiftungen, für die stiftungsrechtliche Sonderregelungen gelten. Hierzu gehören insbesondere die unselbständigen Stiftungen, die Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie die kommunalen und kirchlichen Stiftungen. Verfolgen Stiftungen ausschließlich oder ganz überwiegend die Interessen von Einzelpersonen oder einer Familie, handelt es sich um privatnützige bzw. Familienstiftungen, die nach den Stiftungsgesetzen weitgehend von der Staatsaufsicht ausgenommen sind. Sonderformen einer Stiftung des bürgerlichen Rechts sind auch die Unternehmens- bzw. Unternehmensträgerstiftungen.

Wulf Büermann
Bilanzierung, Bewertung, Rücklagenbildung und Prüfung

Zwei Grundsätze bestimmen den Umgang mit dem Vermögen der Stiftung: 1der (ungeschmälerte) Erhalt des Stiftungsvermögens1, und2die Verwendung der Erträgnisse aus diesem Stiftungsvermögen für einen vom Stifter bestimmten Zweck.2

Franz Merl, Claus Koss
Besteuerung steuerbegünstigter Stiftungen

Für den Stifter gibt es vielfältige Motive, wesentliche Teile seines Vermögens der eigenen freien Verfügung oder der seiner Erben zu entziehen, um es einer Stiftung zu übertragen. Die Entscheidung hierzu wird regelmäßig von persönlichen Interessen, die der Stifter mit der Errichtung einer Stiftung verfolgt, bestimmt. Mit der Unternehmensträgerstiftung etwa beabsichtigt der Unternehmer, sein Lebenswerk — insbesondere bei nicht gesicherter oder nicht qualifizierter Nachfolge — auf Dauer in einer Stiftung zu bewahren. Mit der Errichtung einer gemeinnützigen Stiftung gelingt es dem Stifter, Anliegen des Gemeinwohls, die ihm sicher schon zu Lebzeiten in besonderer Weise am Herzen gelegen haben, dauerhaft und über den Tod hinaus mit dem gewidmeten Vermögen zu fordern. Bei all diesen Erwägungen spielt das Steuerrecht eine gewichtige, nach den Erfahrungen der Praxis jedoch nur selten die ausschlaggebende Rolle.

Carl-Heinz Heuer, Oliver Habighorst
Wirtschaftliche Betätigung von gemeinnützigen Stiftungen

Der Sprachgebrauch versteht unter „Stiftung“ sowohl einen Vorgang wie das Ergebnis dieses Vorgangs, nämlich ein eigenes, einem oder mehreren Zwecken gewidmetes wirtschaftliches Gebilde mit eigenem Vermögen. Es hat weder Eigentümer noch Mitglieder. Hat dieses Gebilde eine eigene Organisation, wird es als „selbständige Stiftung“ bezeichnet.1 Das Gebilde ohne eine eigene Organisation wird dagegen „unselbständige Stiftung“ genannt; sie wird treuhänderisch von einer anderen Organisation geführt und heißt daher auch „Treuhänderische Stiftung“. Im Gegensatz zur selbständigen Stiftung ist die unselbständige Stiftung nicht rechtsfähig.2 Im Sprachgebrauch wird „gemeinnützig“ als Gegensatz zu „eigennützig“ verstanden. Die gemeinnützige Stiftung im hier verstandenen Sinne schließt unternehmerische Zwecke aus. Wenn die gemeinnützige Stiftung sich wirtschaftlich betätigt, so nur in Erfüllung ihrer gemeinnützigen Zwecke.

Hans Berndt
Das internationale rechtliche Umfeld

Die vergleichende Untersuchung des Stiftungsrechts begann in den sechziger Jahren auf Initiative einer Reihe großer amerikanischer und europäischer Stiftungen. Bis zu diesem Zeitpunkt war, selbst in benachbarten Ländern, recht wenig über das jeweils andere Stiftungswesen bekannt. Dieser Mangel an Wissen wurde durch Sprachbarrieren zusätzlich verstärkt. Zu den Initiatoren der Forschungsprojekte zählten die Ford Foundation, die European Cultural Foundation und die Fritz Thyssen Stiftung, deren Engagement durch den verstorbenen Reinhardt Goerdeler aus Frankfurt/Main angeregt worden war.

Frits W. Hondius
Backmatter
Metadaten
Titel
Handbuch Stiftungen
herausgegeben von
Bertelsmann Stiftung
Copyright-Jahr
1998
Verlag
Gabler Verlag
Electronic ISBN
978-3-322-99466-0
Print ISBN
978-3-322-99467-7
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-322-99466-0