2008 | OriginalPaper | Buchkapitel
Harmonisierte europäische Gewinnermittlung für Zwecke der Körperschaftsbesteuerung
verfasst von : Univ.-Prof. Dr. Norbert Krawitz, Dipl.-Kffr. Carolin Karthaus
Erschienen in: Controlling und Rechnungslegung
Verlag: Gabler
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Die Harmonisierung der direkten Unternehmensbesteuerung steht seit mehr als vier Jahrzehnten auf der Agenda der Europäischen Union (EU). Nennenswerte Erfolge sind angesichts starker Widerstände seitens der Mitgliedstaaten, die sich in ihrer fiskalischen Souveränität bedroht sahen, bisher nicht zu verzeichnen.
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Die Schwierigkeit dieser Bemühungen ergibt sich aus dem EG—Vertrag, der in Art. 93 lediglich ein Mandat für die Harmonisierung der indirekten Steuern vorsieht. Für Fragen der direkten Steuern gilt nach wie vor das Einstimmigkeit sprinzip (Art. 94), so dass die Zuständigkeit für diesen Bereich primär bei den Mitgleiedstaaten verbleibt und die Europäische Union nur nach Maßgabe des Subsidiaritätsprinzips (Art. 5) tätig wird.
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Aus dieser Ausgangslage folg t, dass die direkten Unternehmenssteuern in der Europäischen Union weiterhin von 27 nebeneinander existierenden nationalen Steuerrechtsordnungen geprägt sind.
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Die bisherigen Harmonisierungsbestrebungen haben sich daher insbesondere auch auf die steuerliche Gewinnermittlung noch nicht ausgewirkt, so dass jeder Mitgliedstaat weiterhin über ein eigenständiges Regelwerk verfügt.