1998 | OriginalPaper | Buchkapitel
Heinrichs neuer Feuerstuhl
Zustandekommen des Versicherungsvertrages
verfasst von : M. Rehberg
Erschienen in: Fallsammlung zum Privatversicherungsrecht
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
Enthalten in: Professional Book Archive
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Heinrich (H) ist überglücklich. Er darf sich ein Kraftrad kaufen, obwohl er erst 16 Jahre alt ist. Hierfür haben ihm seine Eltern sogar Geld zum Geburtstag geschenkt und aufgegeben, sich urn den „Rest“ selbst zu kümmern. Kaum hat er die „Karre” erstan-den, klingelt auch schon am 4. Oktober 1995 völlig überra-schend der freundliche Versicherungsvertreter Sorgenlos (S) an der Haustür. Schnell überzeugt ihn der redegewandte Herr von den Vorzügen einer Haftpflichtversicherung der Caropa-AG (C) fur das Kraftrad mit einer Laufzeit von einem Jahr. Als ihm auch noch die Versicherungsbedingungen sowie die nach § 10a VAG i.V.m. § 5a VVG erforderliche Verbraucherinformation vollständig ausgehändigt werden, unterschreibt H zufrieden das Antragsformular. Dieses bestimmt u.a., daß der C eine zweiwöchige Annahmefrist (ab Zugang des Antrags) zustehen soll. Erfreut über dieses korrekte Verhalten unterschreibt H sogleich eine Einzugsermächtigung, die S dankend entgegennimmt. Wenige Tage später wird H bei der C intern zwar als neuer Kunde vermerkt, durch ein Versehen wird ihm dies aber nicht mitgeteilt. Als er nach zehn Tagen immer noch keine Antwort, geschweige denn den Versicherungsvertrag (VV) in Händen hält, entschließt er sich, eine erste Monatsprämie vorsichtshalber vorab zu überweisen.