2012 | OriginalPaper | Buchkapitel
Informationsversorgung des Aufsichtsrats
verfasst von : Dr. Alexander Stöhr
Erschienen in: Der Aufsichtsrat im System der Corporate Governance
Verlag: Gabler Verlag
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Der Aufsichtsrat kann seiner Überwachungsaufgabe nur nachkommen, wenn er über ausreichende Informationen verfügt. Dies wird teilweise als Nachteil des deutschen dualistischen Systems mit seiner Trennung der Verwaltung in Vorstand und Aufsichtsrat gegenüber dem monistischen board-Modell angesehen. Anders als beim board gehören dem obersten Kontrollorgan der Gesellschaft im Aufsichtsratssystem keine Mitglieder des höchsten Managements an. Es bedarf deshalb einer Regelung zur Information des Aufsichtsrats, die sich im Aktiengesetz insbesondere in §§ 90,111 Abs. 2,171 findet.