1991 | OriginalPaper | Buchkapitel
Internationalisierung
verfasst von : Hans E. Büschgen
Erschienen in: Bankbetriebslehre
Verlag: Gabler Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Im bankbetrieblichen Schrifttum wird als Internationalisierung allgemein der Prozeß der Beteiligung an bereits bestehenden bzw. die Gründung von neuen Organisationseinheiten unterschiedlicher Rechtsnatur zum Zwecke der Leistungserstellung im Ausland verstanden1. Die hierbei in Betracht kommenden Organisationsformen reduzieren sich im wesentlichen auf Filialen und Tochtergesellschaften. Filialen sind rechtlich unselbständige Niederlassungsformen, die organisatorisch und wirtschaftlich in das inländische Stammhaus integriert sind. Sie firmieren nach außen erkennbar unter der Bezeichnung des Gesamtinstituts und betreiben ihre Geschäfte nach dessen geschäftspolitischen Leitlinien. Ihre Geschäftstätigkeiten unterliegen dabei sowohl den Rechtsvorschriften der jeweiligen Gastgeberländer als auch denen im Domizilland des Stammhauses. Im Gegensatz zu Filialen sind Tochtergesellschaften Wirtschaftseinheiten mit eigener Rechtspersönlichkeit, für die die rechtlichen Vorschriften des Gastgeberlandes sowie die kreditpolitischen Regelungen der jeweiligen Zentralnotenbank gelten. Die Geschäftsleitungen der Tochtergesellschaften betreiben im Außenverhältnis eigenverantwortlich Bankgeschäfte, erhalten jedoch von der jeweiligen Muttergesellschaft geschäftspolitische Weisungen2.