1998 | OriginalPaper | Buchkapitel
Ist ein Baubetreuungsvertrag zwischen Architekt und Bauherr wirksam, in dem der Baubetreuer zunächst die Leistungen nach Phase 1 und 2 des §15 Abs. 1 HOAI zu erbringen hat und der Bauherr für den Fall, daß er die vorgesehenen Bauleistungen nicht in Anspruch nimmt, die Planungsleistung bezahlen muß?
verfasst von : Jürgen Rilling
Erschienen in: Baurechtsberater Architekten
Verlag: Vieweg+Teubner Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Architekt Max Planer veräußert ein Baugrundstück, welches er „an der Hand” hat, an Franz Eigenheim, welcher sich ein Haus darauf errichten möchte. Sie vereinbaren darüber hinaus, daß Planer die Leistungsphasen 1 und 2 des § 15 Abs. 1 HOAI (Grundlagenermittlung und Vorplanung) durchführt. Für den Fall, daß Eigenheim die vorgesehenen Bauleistungen nicht in Anspruch nimmt, wird vereinbart, daß diese Planungsleistungen dann zu honorieren sind.