2019 | OriginalPaper | Buchkapitel
Ius post bellum, ius ex bello, ius ad vim… – notwendige Erweiterungen einer Ethik rechtserhaltender Gewalt?
verfasst von : Peter Rudolf
Erschienen in: Rechtserhaltende Gewalt - zur Kriteriologie
Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden
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Wenn über die moralische Legitimität des Einsatzes militärischer Gewalt diskutiert wird, dann geschieht dies – ausgesprochen oder auch unausgesprochen, bewusst oder unbewusst – häufig im Rückgriff auf die oft missverstandene und kritisierte bellum iustum-Tradition. Die bellum iustum-Tradition geht auf römische Wurzeln zurück; Augustinus und Thomas von Aquin entwickelten sie weiter; sie strahlte in die völkerrechtliche Diskussion aus und blieb bis heute wirkungsmächtig. Trotz aller Wandlungen im Laufe der Geschichte und ungeachtet der gegenwärtigen Auffächerung in unterschiedliche „Theorien“ handelt es sich insofern um eine abgrenzbare ethische „Tradition“, als ein überlieferter Bestand an Kategorien und Kriterien eine systematische Diskussion über die moralische Legitimität militärischer Gewaltanwendung ermöglicht.