1998 | OriginalPaper | Buchkapitel
Kann der Bauherr vom Vertrag zurücktreten, weil der Unternehmer mit der Erfüllung seiner Pflichten in Verzug geraten ist, auch wenn noch keine Baugenehmigung erteilt wurde?
verfasst von : Jürgen Rilling
Erschienen in: Baurechtsberater Bauunternehmer
Verlag: Vieweg+Teubner Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Bauunternehmer Baufix hat mit Bauherr Eigenheim einen Vertrag geschlossen. Die Bauarbeiten hätten am 01.04. beginnen sollen. Zu diesem Zeitpunkt war jedoch die Baugenehmigung noch nicht erteilt. Davon wußte Baufix jedoch nichts, im Gegenteil, dieser ging davon aus, daß die Baugenehmigung bereits erteilt worden sei. Trotzdem verweigerte er aus ungerechtfertigten Gründen ernsthaft und endgültig die Leistungserbringung. Daraufhin entzog Eigenheim Baufix den Bauauftrag. Nunmehr verwies Baufix auch darauf, daß seine geschludeten Bauleistungen mangels Baugenehmigung noch nicht fällig gewesen seien. Somit hätte er nicht in Verzug geraten können und Eigenheim sei nicht berechtigt gewesen, ihm den Auftrag zu entziehen.