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25.07.2013 | Kapitalertragsteuer | Schwerpunkt | Online-Artikel

Fondssparpläne bescheren Union Investment ein Rekordergebnis

verfasst von: Jan F. Wagner

1:30 Min. Lesedauer

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Der genossenschaftliche Asset Manager Union Investment hat mit dem Neugeschäft seiner Fondssparpläne in Höhe von 570 Millionen Euro im ersten Halbjahr ein Rekordergebnis erzielt, wie Union-Vorstandschef Hans Joachim Reinke betonte.

Wie das Unternehmen mitteilte, wurden zwischen Januar und Juni 134.000 neue Union-Sparpläne verkauft Union-Vorstandschef Hans Joachim Reinke führte die starke Nachfrage zum Teil auf die Performance zurück. „Über die letzten 30 Jahre betrachtet, lagen Sparpläne im UniGlobal mit einer Laufzeit von zehn Jahren im Schnitt bei 5,9 Prozent pro Jahr, bei 15 Jahren waren es 6,9 Prozent – und das nach Abzug aller Kosten“, sagte er.

Die Börsenrallye im ersten Halbjahr trug sicherlich auch zum Absatzerfolg bei. Fast alle Neuverträge (99 Prozent) basierten auf Aktienfonds. Insgesamt hat die Union 873.000 derartige Produkte abgesetzt. Das Sparvolumen liegt bei 6 Milliarden Euro. 40 Prozent des Bestands sind in Aktienfonds (S. 140) angelegt, der Rest in Mischfonds, Anleihenfonds und Immobilienfonds. Reinke sprach außerdem von einem „großen Potenzial“ für das Produkt. Seine Begründung: Mehr als 90 Prozent der Genossenschaftskunden hätten bisher keinen Fondssparplan.

Klassisches Aktienfondsgeschäft schneidet schlechter ab

Beim klassischen Aktienfondsgeschäft der Union sieht es hingegen weniger gut aus. Wie das Unternehmen weiter mitteilte, zogen die Privatanleger im ersten Halbjahr 500 Millionen Euro aus den Fonds ab. Reinke meinte, dies habe mit Aktienaversion der meisten Deutschen zu tun. „Der Drang nach Sicherheit ist unverändert hoch. So weiß die Mehrheit der Deutschen laut Umfragen zwar, dass der Dax 2012 deutlich gestiegen ist. Doch ist das offensichtlich kein überzeugendes Argument für eine veränderte Anlagephilosophie“, so der Vorstandschef.

Im Hinblick auf die Abgeltungssteuer, die unter anderem für Fondssparpläne gilt, erinnert Springer-Autor Karl H. Lindmayer Anleger und Bankberater an folgenden Sachverhalt: "Veräußerungsverluste und Aufwendungen unterliegen seit 2009 einer weitgehenden Verrechnungsbeschränkung. Jedoch bei„Altverlusten“ bis 2008 gilt eine Verrechnungsmöglichkeit (S. 100) mit abgeltungsteuerpflichtigen Veräußerungsgewinnen bis 2013."

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