2013 | OriginalPaper | Buchkapitel
Kapitel: Betreuungsunterhalt
verfasst von : Prof. Dr. Hildegund Sünderhauf
Erschienen in: Wechselmodell: Psychologie – Recht – Praxis
Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden
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Betreuungsunterhalt ist der Unterhaltsanspruch eines Elternteils gegen den anderen anlässlich der Betreuung gemeinsamer Kinder (und damit einhergehend eingeschränkter oder gar keiner Erwerbstätigkeit). Nach Trennung und Scheidung ergibt er sich aus § 1570 Abs. 1 BGB, allerdings besteht seit 1.1.2008 nur noch bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des jüngsten Kindes ein gesicherter Anspruch.