2013 | OriginalPaper | Buchkapitel
Kapitel: Gesamtfazit aus Teil 3 und gesetzgeberischer Handlungsbedarf
verfasst von : Prof. Dr. Hildegund Sünderhauf
Erschienen in: Wechselmodell: Psychologie – Recht – Praxis
Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden
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Das Wechselmodell hat sich, obschon es in den familienrechtlichen Vorschriften an keiner Stelle ausdrücklich vorgesehen ist, seinen Weg gebahnt und die Praxis der gleichberechtigten abwechselnden Betreuung wird sich weiter ausbreiten. Das Wechselmodell kann im Bereich der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts einvernehmlich vereinbart werden oder gerichtlich angeordnet.