2017 | OriginalPaper | Buchkapitel
Kapitel: Rechtswirkungen aufgrund des Versicherungsvertrags
verfasst von : Marc Anschlag
Erschienen in: Entwicklungen der Betriebshaftpflichtversicherung des Krankenhausträgers
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
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Der Versicherungsvertrag ist ein zweiseitig verpflichtender schuldrechtlicher Vertrag, dessen Vertragsparteien der Haftpflichtversicherer und der Versicherungsnehmer sind. Diese Rechtsnatur ergibt sich bereits aus dem Wortlaut des § 1 VVG, wonach sich der Versicherer verpflichtet, „ein bestimmtes Risiko des Versicherungsnehmers oder eines Dritten durch eine Leistung abzusichern, die er bei Eintritt des vereinbarten Versicherungsfalles zu erbringen hat“ und der Versicherungsnehmer sich im Gegenzug verpflichtet, „an den Versicherer die vereinbarte Zahlung (Prämie) zu leisten“. Der Gesetzgeber hat dabei bewusst auf eine Definition des Begriffs der Versicherung verzichtet, um künftigen Entwicklungen nicht vorzugreifen.