2010 | OriginalPaper | Buchkapitel
Klausur Nr. 8: Bedenkliche Beschlüsse
verfasst von : Professor Dr. Christian Armbrüster
Erschienen in: Fallsammlung zum Gesellschaftsrecht
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
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1. Teil
: A ist Inhaber eines Einzelunternehmens, der „V-Computertechnik“. Er möchte dieses Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH weiterführen. Zur Beratung über die gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen wendet er sich an den Rechtsanwalt und Steuerberater R, dem er ein Honorar von 7.500 € zahlt. Sodann errichtet er vor dem Notar N den Gesellschaftsvertrag. Die Notarkosten betragen 2.500 €, die A sogleich bezahlt. Das Stammkapital der „VComputertechnik-GmbH“ beträgt 50.000 €; zum Geschäftsführer wird G bestellt. Nach Eintragung überweist G dem A auf dessen Verlangen als Auslagenersatz 10.000 €. A protokolliert diese Entscheidung ordnungsgemäß und unterschreibt das Protokoll. Das Vermögen der Gesellschaft sinkt durch die Auszahlung auf 45.000 €. Aufgrund eines unerwarteten Nachfrageeinbruchs wird kurze Zeit später über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.