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2002 | OriginalPaper | Buchkapitel

Klinische Behandlungsfehler

verfasst von : Dr. iur. Frank Pflüger

Erschienen in: Krankenhaushaftung und Organisationsverschulden

Verlag: Springer Berlin Heidelberg

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Bei der Krankenhausbehandlung kann ein Verstoß gegen arztspezifische Berufspflichten sowohl als aktives Tun als auch durch entsprechendes Unterlassen geschehen. Oftmals ist der Schwerpunkt der Vorwerfbarkeit nicht eindeutig zu lokalisieren bzw. die durchgeführten und unterlassenen Maßnahmen liegen dem Fehlervorwurf kumulativ zugrunde. Beispielsweise geht mit der aktiven Durchführung einer zu einem Plexusschaden führenden Vakuumextraktion eines Kindes zugleich die Unterlassung der stattdessen indizierten Notsectio einher, wobei die Entscheidung zu der im Ergebnis fehlerhaften Entbindungsart wiederum auf einer versäumten Erhebung von Kontrollbefunden basieren kann2. Für die Haftung macht die denklogische Einteilung in Tun und Unterlassen jedoch keinen Unterschied, da auf Seiten des Behandelnden stets eine entsprechende — vertraglich wie deliktisch — begründbare Garantenpflicht besteht3.

Metadaten
Titel
Klinische Behandlungsfehler
verfasst von
Dr. iur. Frank Pflüger
Copyright-Jahr
2002
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-642-56357-7_8

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