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1995 | OriginalPaper | Buchkapitel

Kosten der allgemeinen Verwaltung als Bestandteil der steuerrechtlich einrechnungspflichtigen Herstellungskosten?

verfasst von : Prof. Dr. Dr. h. c. Dr. h. c. Adolf Moxter

Erschienen in: Unternehmenstheorie und Besteuerung

Verlag: Gabler Verlag

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(1)“Bewundert viel und viel gescholten”: Dieter Schneider. Bewundert, nicht nur von Freunden, ob der ungewöhnlichen Breite seiner Forschungsinteressen und Forschungsergebnisse, gescholten, nicht nur von Feinden, ob seiner Neigung, gelegentlich durch verbale Heftigkeit zu ersetzen, was sogar ihm zuweilen “an Wahrheit und an Kräften fehlt”: So ist z. B. sein neues Rechnungswesen-Buch im positiven wie im negativen Sinne äußerst unkonventionell; gleich im ersten Satz beklagt sich der Autor über “mangelndes Interesse der Betriebswirtschaftslehrer daran, sich kritisch mit Grundsatzfragen und Auffassungen auseinanderzusetzen, die vom gängigen Strom des Denkens abweichen”1; er sieht seine Kollegen sich in seichtem Wasser tummeln, z. B., wie es auf der folgenden Seite jenes Buches heißt, mit “Bilanzrechtsauslegung in mehr oder weniger tiefem Bückling vor dem BFH” beschäftigt. Wer mit der gerade skizzierten — unbelegten — These auch immer gemeint sein mag, man scheut sich jedenfalls etwas, in einer Dieter Schneider gewidmeten Festschrift ein Bilanzrechtsthema zu behandeln; es hätte jener Bemerkung nicht bedurft, um das Bilanzrechtstrauma des Jubilars zu offenbaren: Nach der Gesetzeslage ist die Zeit einer “betriebswirtschaftlichen Betrachtungsweise” vorüber; betriebswirtschaftliche Lehren können von der Bilanzrechtsprechung nur insoweit berücksichtigt werden, wie sie den Gesetzeszweck treffen2, und dieser ist — de lege lata — nach dem juristischen Auslegungskanon zu bestimmen, nicht nach Wunschvorstellungen von Betriebswirten, mögen diese nun mehr in Richtung einer erhöhten Kapitalmarkttransparenz zielen, in die Principal-Agent-Problematik eingebettet sein oder auf sonstigen Kriterien beruhen.3 Alle auf derartigen Wunschvorstellungen basierenden Grundsatzattacken gegen den Bundesfinanzhof und dessen Interpreten laufen ins Leere.(2)Das für diesen Beitrag gewahlte Problem aus dem Bereich der bilanzrechtlichen Herstellungskosten soll die Bedeutung einer strikten Beachtung der juristischen Auslegungsmethoden zeigen. Dennoch besteht vielleicht Aussicht auf ein gewisses Verstandnis des Jubilars für die Themenwahl, werden die bilanzrechtlichen Herstellungskosten doch in seinem bereits erwähnten Buch ebenfalls abgehandelt. Der Abschnitt “Herstellungskosten” umfaßt dort rund funf Seiten4, wovon etwa eine Seite allerdings der Gewinnverwirklichung bei langfristiger Fertigung gewidmet ist (wohl ein dem Verlag anzulastender Fehler beim Umbruch des Buches); auffallend ist hier die fortwahrende Berufung auf die Herstellungskostenregelung in den Ein-kommensteuer-Richtlinien, was ein bosartiger Rezensent als Kotau vor der Finanz-verwaltung werten könnte.(3)Der Bundesfinanzhof hat in seinem jungsten Herstellungskosten-Urteil gemeint: “Ansatz mit yden Herstellungskosten bedeutet, daß die Wirtschaftsgiiter grundsätz-lich mit den vollen Herstellungskosten anzusetzen sind. Das Gesetz läßt nach seinem klaren Wortlaut nicht zu, daß die Wirtschaftsgüter nur mit einem Teil ihrer Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt werden dürfen...”, was “standige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs” sei; “der Herstellungsvorgang ist danach uneingeschrankt als Vermögensumschichtung zu behandeln”. Der Senat konnte es im Streitfall jedoch “wegen des Verboserungsverbots” offenlassen, ”ob entspre-chend einer im Schrifttum vertretenen Auffassung”5 auch Kosten der allgemeinen Verwaltung und bestimmte Sozialkosten (jeweils im Sinne von § 255 Abs. 2 Satz 4 HGB) einrechnungspflichtig sind.6 Mit Rticksicht auf die begrenzte Seitenzahl beschranke ich mich im folgenden auf das Problem, ob bilanzsteuerrechtlich eine Einrechnungspflicht für Kosten der allgemeinen Verwaltung besteht. Das hat zudem den Vorteil, daß es die einfachste Fragestellung aus dem Bereich der bilanzrechtlichen Herstellungskostenproblematik bildet, so daß auch der bilanzrechtliche Laie den Ausführungen leicht zu folgen vermag.

Metadaten
Titel
Kosten der allgemeinen Verwaltung als Bestandteil der steuerrechtlich einrechnungspflichtigen Herstellungskosten?
verfasst von
Prof. Dr. Dr. h. c. Dr. h. c. Adolf Moxter
Copyright-Jahr
1995
Verlag
Gabler Verlag
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-322-90581-9_16

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