1980 | OriginalPaper | Buchkapitel
Kosten der Streitverkündung
verfasst von : Thomas Bohl, Walter Döbereiner, Archibald Graf Keyserlingk
Erschienen in: Die Haftung des Ingenieurs im Bauwesen
Verlag: Vieweg+Teubner Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Die Kosten der Streitverkündung trägt der Streitverkünder — sie sind nicht Bestandteil der Kostenentscheidung des Rechtsstreits gemäß § 91 ZPO (1). Dies deshalb, weil die Streitverkündung lediglich dem Interesse der streitverkündenden Partei gegenüber der streitverkündeten Partei dient, nicht aber der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung gegenüber dem Gegner.