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1985 | Buch

Leitfaden Außenwirtschaft

verfasst von: Rudolf Sachs

Verlag: Gabler Verlag

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Über dieses Buch

Der Außenhandel ist für die Bundesrepublik Deutschland lebensnotwendig: Die zweit­ größte Handelsnation der Welt erwirtschaftet rund ein Drittel ihres Sozialprodukts im Außenhandel. Unsere Exportabhängigkeit ist damit größer als die irgendeines anderen Staates. Das ist Chance und Risiko zugleich. Eine Betätigung auf Auslandsmärkten verspricht den Betrieben zusätzlichen Umsatz und breitere Risikostreuung. Das Auslandsgeschäft ist allerdings ein Bereich, der spezielle Kenntnisse erfordert und erhöhte Gefahren mit sich bringt. Kleine und mittlere Betriebe stehen dabei häufig vor noch größeren Schwierigkeiten als Großunternehmen. Das vielzitierte Informationsdefizit des mittelständischen Unternehmens beginnt bereits bei den Problemen der Exporttechnik. Die vorliegende Ausarbeitung wendet sich deshalb vor allem an denjenigen mittelständischen Betrieb, der Außenhandel betreiben möchte. Darüber hinaus ist sie aber auch für den Studenten der Wirtschaftswissenschaften gedacht, der sich über die Theorie hinaus mit der Praxis des Außenhandels vertraut machen möch­ te. Angefangen von möglichen Einstiegshilfen in das internationale Geschäft bis hin zu De­ tailfragen der Vertragsgestaltung, den Liefer-und Zahlungsbedingungen sowie den erfor­ derlichen Warenbegleitpapieren, ergänzt durch Hinweise bei der Speditionsabwicklung und Hintergrundinformationen über internationale Wirtschaftsorganisationen, bietet der vorliegende Leitfaden einen umfangreichen überblick über die gesamte Palette des Außen­ wirtschaftsverkehrs. Dem mittelständischen Betrieb wird damit das ,Gewußt-wie' zur Er­ schließung von Auslandsmärkten geboten - der Lernende erhält praxisnahe Denkanstöße für seine spätere Tätigkeit im Exportgeschäft.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
I. Allgemeine Übersicht
Zusammenfassung
Dieser Begriff bezeichnet den gesamten Wirtschaftsverkehr mit dem Ausland. Dabei handelt es sich im wesentlichen um den Außenhandel, den Dienstleistungsverkehr und den Kapitalverkehr.
Rudolf Sachs
II. Handels- und Zahlungsbilanz
Zusammenfassung
Als Handelsbilanz bezeichnet man die Gegenüberstellung der Warenausfuhr und -einfuhr eines Landes (oder einer Gruppe von Ländern) innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Die Handelsbilanz, die den Warenverkehr eines Landes mit der gesamten übrigen Welt erfaßt, bildet einen Teil der Zahlungsbilanz. Daneben können aber auch noch andere Handelsbilanzen erstellt werden, wie z. B. eine Bilanz des deutsch-französischen Handels, eine Bilanz des Handels zwischen der Bundesrepublik und den lateinamerikanischen Ländern und eine Bilanz des Handels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der EFTA.
Rudolf Sachs
III. Absatz- und Beschaffungsformen; Warenbörsen
Zusammenfassung
Als indirekten Export bezeichnet man den Export über einen im Inland ansässigen Exporthändler sowie die Lieferung von Vorprodukten an die inländische Exportindustrie (z. B. die Lieferung von Blechen an den exportierenden Straßenfahrzeugbau).
Rudolf Sachs
IV. Marktforschung, Werbung; Messen und Ausstellungen
Zusammenfassung
Durch Markterkundung und Marktforschung beschafft sich der Exporteur die Informationen, die er für eine erfolgreiche Tätigkeit auf dem Auslandsmarkt benötigt. In beiden Fällen kann Primär- und Sekundärmaterial verwendet werden. Die Auswertung von Sekundärmaterial, wie z. B. Presseberichten, Statistiken, Marktberichten usw., am Schreibtisch bezeichnet man als „desk research“ (Schreibtischforschung), im Gegensatz zu „field research“ (Feldforschung), worunter man die Beschaffung von Primärmaterial, d. h. neuen, speziell zu dem jeweiligen Zweck auf dem betreffenden Markt erhobenen statistischen Daten, versteht.
Rudolf Sachs
V. Einrichtungen im Dienste der Außenwirtschaft
Zusammenfassung
Die Bundesstelle für Außenhandelsinformation (BfAI) in Köln gehört zum Bereich des Bundeswirtschaftsministeriums Ihr Verwaltungsrat setzt sich aus Vertretern der zuständigen Ministerien, der obersten Landesbehörden für Wirtschaft, der Spitzenverbände der Wirtschaft und der Gewerkschaften zusammen. Den Vorsitz führt der Vertreter des Auswärtigen Amtes.
Rudolf Sachs
VI. Geschäftsanbahnung, Verträge, Beilegung von Streitigkeiten; Tauschhandel
Zusammenfassung
Eine Firma, die im Ausland geschäftliche Kontakte anknüpfen will — sei es, daß sie einen Abnehmer oder Lieferanten, einen Vertreter oder eine Vertretung, einen Lizenznehmer oder Lizenzgeber sucht — hat folgende Möglichkeiten, einen geeigneten Geschäftspartner ausfindig zu machen:
  • Anfrage bei einer Stelle in der Bundesrepublik, die sich mit dem Firmennnachweis oder der Vermittlung von Geschäftsverbindungen befaßt. Zu diesen Stellen gehören die Industrie- und Handelskammern, die Ländervereine, die Fachverbände, die Banken, die offiziellen ausländischen Vertretungen und die im eigenen Land ansässigen ausländischen Handelskammern.
  • Anfrage bei einer Stelle im Ausland. Hier kommen vor allem in Frage: die deutschen Auslandshandelskammern, die Handelsförderungsstellen der deutschen Botschaften, die ausländischen Handelskammern und Wirtschaftsorganisationen.
  • Inserate in Zeitungen und Zeitschriften, vor allem Fach- und Exportzeitschriften.
  • Besuch von internationalen Messen und Ausstellungen
Rudolf Sachs
VII. Lieferungsbedingungen
Zusammenfassung
Die Lieferungsbedingungen regeln die Pflichten von Verkäufer und Käufer im Zusammenhang mit der Lieferung, vor allem die Verteilung der Kosten und den Gefahrenübergang. Darüber hinaus bilden sie die Basis für die Preiskalkulation. Bei der Kalkulation berücksichtigt der Verkäufer alle Kosten, die er aufgrund der vereinbarten Lieferungsbedingungen übernehmen muß.
Rudolf Sachs
VIII. Verpackung und Markierung
Zusammenfassung
Bei der Auswahl einer geeigneten Exportverpackung sind vor allem die folgenden Gesichtspunkte von Bedeutung:
  • Art, Beschaffenheit, Gewicht und Abmessungen der Versandgüter. Handelt es sich um feste, pulverförmige, flüssige oder gasförmige Güter? Sind die Güter zerbrechlich, korrosionsempfindlich, feuergefährlich, ätzend oder explosiv? Sind sie besonders schwer oder sperrig?
  • Transportart und Transportweg. Mit welchen Transportmitteln wird die Beförderung durchgeführt? Erfolgt die Beförderung im kombinierten Verkehr unter Verwendung von Paletten oder Containern? Wie lange ist der Transportweg? Welche klimatischen Bedingungen herrschen während des Transports? Muß die Sendung häufig umgeschlagen werden? Sind Zwischenlagerungen notwendig?
  • Gegebenheiten im Bestimmungsland. Wie sind die dort herrschenden klimatischen Bedingungen? Welche Umschlags- und Lagereinrichtungen stehen zur Verfügung? Wie sind die Transportverhältnisse?
Rudolf Sachs
IX. Dokumente (Warenbegleitpapiere)
Zusammenfassung
Man unterscheidet die folgenden Arten von Dokumenten:
  • Speditions-, Transport- und Versicherungsdokumente
  • Rechnungen
  • Ursprungs- und Präferenznachweise
  • sonstige Dokumente
Rudolf Sachs
X. Spedition, Lagerung und Transport
Zusammenfassung
Nach § 407 HGB ist Spediteur, „wer es gewerbsmäßig übernimmt, Güterversendungen durch Frachtführer1 oder Verfrachter von Seeschiffen für Rechnung eines anderen (des Versenders) im eigenen Namen zu besorgen“. Der Spediteur ist demnach Transportmittler; er kann die Beförderung aber auch selbst ausführen. In diesem Fall gilt er nach dem HGB als Frachtführer. Dies trifft auch dann zu, wenn der Spediteur einen Transport zu festen Sätzen übernimmt (Spedition mit festen Spesen) oder die Güter verschiedener Versender aufgrund eines für seine eigene Rechnung geschlossenen Frachtvertrages befördern läßt (Sammelladungsspedition). Oft betätigt sich der Spediteur auch als Lagerhalter.
Rudolf Sachs
XI. Transportversicherung
Zusammenfassung
Die Transportversicherung umfaßt die Güterversicherung und die Kaskoversicherung (Versicherung des Transportmittels). Dieses Kapitel befaßt sich ausschließlich mit der Güterversicherung
Rudolf Sachs
XII. Zahlungsbedingungen
Zusammenfassung
Während der Verkäufer die Zahlung zum frühest möglichen Zeitpunkt erhalten möchte, wünscht der Käufer im allgemeinen ein möglichst langes Zahlungsziel. Dies gilt auch für den Außenhandel. Welche Zahlungsbedingungen dann tatsächlich zur Anwendung gelangen, hängt weitgehend von der Situation auf dem jeweiligen Markt ab. Bei einem Käufermarkt, d. h. einem Markt, auf dem die Nachfrager das größere Gewicht haben, überwiegen die „weichen“, also für den Importeur günstigen Zahlungsbedingungen. Bei einem Verkäufermarkt, d. h. einem Markt, auf dem die Anbieter die stärkere Position haben, überwiegen die „harten“, also für den Exporteur günstigen Konditionen. Neben der Wettbewerbslage sind bei der Festsetzung der Zahlungsbedingungen vor allem folgende Gesichtspunkte entscheidend: die Bonität des Käufers, die politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse im Käuferland („Bonität des Käuferlandes“), die Handelsbräuche und etwaige im Verkäufer- oder Käuferland geltende Devisenbestimmungen.
Rudolf Sachs
XIII. Forderungseinzug; Ausfuhrrisiken; Gewährleistungen des Bundes
Zusammenfassung
Wenn ein ausländischer Abnehmer nicht rechtzeitig zahlt, sendet ihm der Exporteur — wie auch im Binnenhandel üblich — eine Mahnung. Reagiert der säumige Kunde auf die erste Mahnung nicht, so folgen weitere Mahnungen, in denen er in immer dringlicherem Ton aufgefordert wird, die fällige Zahlung zu leisten. In der letzten Mahnung setzt der Gläubiger dem Schuldner eine Frist und droht mit weiteren Schritten für den Fall, daß diese Frist nicht eingehalten wird.
Rudolf Sachs
XIV. Finanzierung
Zusammenfassung
Die Frage der Finanzierung von Außenhandelsgeschäften steht in engem Zusammenhang mit den Zahlungsbedingungen. Je nach den vereinbarten Zahlungsbedingungen ergibt sich für den Exporteur oder den Importeur die Notwendigkeit, Mittel zur Überbrückung der Zeitspanne zwischen dem Auftragseingang und der Zahlung bzw. zwischen der Leistung der Zahlung und der Lieferung bereitzustellen. Die Finanzierung kann vom Exporteur oder Importeur allein oder zusammen mit einem Kreditinstitut durchgeführt werden. Sie ist je nach Art der Waren (Konsum- oder Investitionsgüter) kurz-, mittel- oder langfristig.
Rudolf Sachs
XV. Devisen und Devisenhandel; Euromärkte
Zusammenfassung
Während im täglichen Sprachgebrauch alle ausländischen Zahlungsmittel, einschließlich der Banknoten und Münzen, als Devisen bezeichnet werden, verstehen die Banken darunter nur die an ausländischen Plätzen zahlbaren Zahlungsanweisungen in fremder Währung. Die ausländischen Banknoten und Münzen werden im Unterschied dazu Sorten genannt.
Rudolf Sachs
XVI. Währungssysteme und internationale Währungsordnung
Zusammenfassung
Als Währung bezeichnet man die Geldverfassung eines Landes. Die wichtigsten Währungssysteme sind die Goldwährung und die Papierwährung.
Rudolf Sachs
XVII. Außenwirtschaftspolitik
Zusammenfassung
Unter Freihandel versteht man einen von Zöllen und anderen staatlichen Eingriffen unbehinderten Welthandel. Als Protektionismus bezeichnet man eine Außenhandelspolitik, die auf den Schutz der inländischen Erzeuger vor der ausländischen Konkurrenz ausgerichtet ist. Der Schutz kann sich auf sämtliche Produktionszweige eines Landes erstrecken, er kann aber auch auf einzelne Gebiete beschränkt sein. (Wenn ein Land ausländischen Erzeugern den Zugang zum heimischen Markt erschwert und gleichzeitig die Ausfuhr der eigenen Erzeugnisse forciert, so spricht man von einer „Beggar-my-neighbour-Politik“. Eine solche Politik schädigt die Nachbarstaaten, soweit sie sich nicht durch entsprechende Gegenmaßnahmen schützen.) Ein Land, das eine Autarkiepolitik betreibt, verzichtet aus politischen oder militärischen Gründen auf ausländische Lieferungen. (Als Autarkie bezeichnet man die Unabhängigkeit eines Landes von ausländischen Lieferungen. Es gibt kein Land, das wirtschaftlich völlig autark ist.)
Rudolf Sachs
XVIII. Außenwirtschaftsrecht
Zusammenfassung
Der Wirtschaftsverkehr der Bundesrepublik Deutschland mit dem Ausland wird durch das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) — in der jeweils gültigen Fassung — geregelt. Das AWG ist ein Rahmengesetz, das durch Durchführungsbestimmungen ergänzt werden muß. Diese sind im wesentlichen in der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) enthalten. Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft, die unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gelten, haben Vorrang vor den nationalen Vorschriften. (Da das nationale Recht dem EG-Recht angeglichen werden muß, sind Abweichungen nur eine vorübergehende Erscheinung.)
Rudolf Sachs
XIX. Zölle und Steuern
Zusammenfassung
Die oberste Leitung der Zollverwaltung obliegt dem Bundesminister der Finanzen. Die Oberfinanzdirektionen sind Mittelbehörden sowohl des Bundes wie des jeweiligen Landes. Die Abteilungen für Zölle und Verbrauchsteuern der Oberfinanzdirektionen beaufsichtigen die örtlichen Zollbehörden (Bundesbehörden). Örtliche Zollbehörden sind die Hauptzollämter einschließlich ihrer Dienststellen (Zollämter, Zollkommissariate) und die Zollfahndungsämter. Die Hauptzollämter und die ihnen nachgeordneten Dienststellen sind für die Verwaltung der Zölle und der Verbrauchsteuern, für den Zollgrenzdienst und für die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts zuständig.
Rudolf Sachs
XX. Internationale Übereinkünfte
Zusammenfassung
Zwischenstaatliche Übereinkünfte können Verträge oder Abkommen sein. Verträge sind Übereinkünfte grundsätzlicher, insbesondere politischer Art, die für längere Zeit oder auf unbegrenzte Zeit gelten sollen; sie bedürfen stets der Ratifizierung. Bei den Abkommen handelt es sich um finanzielle, wirtschaftliche, kulturelle oder technische Übereinkünfte, die nicht als Grundsatzübereinkünfte anzusehen sind. Verträge und Abkommen können zweiseitig (bilateral) oder mehrseitig (multilateral) sein. Multilaterale Abkommen werden Übereinkommen genannt.
Rudolf Sachs
XXI. Internationale Wirtschaftsorganisationen
Zusammenfassung
Die Europäische Gemeinschaft (EG) umfaßt die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und die Europäische Atomgemeinschaft.
Rudolf Sachs
Backmatter
Metadaten
Titel
Leitfaden Außenwirtschaft
verfasst von
Rudolf Sachs
Copyright-Jahr
1985
Verlag
Gabler Verlag
Electronic ISBN
978-3-663-15726-7
Print ISBN
978-3-409-61004-9
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-663-15726-7