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1994 | Buch

Bedeutung und Wirkung von Schriftformklauseln

Eine Untersuchung mit Bezug auf Individualvereinbarungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen unter Einbeziehung des schweizerischen Rechts, des amerikanischen UCC sowie des UN-Kaufrechts

verfasst von: Siegfried Breitling

Verlag: Centaurus Verlag & Media

Buchreihe : Reihe Rechtswissenschaft

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Inhaltsverzeichnis

Frontmatter

Einleitung

Einleitung
Zusammenfassung
Abänderungen, Ergänzungen sowie die Aufhebung dieses Vertrages bedürfen der Schriftform”. Diese und ähnlich formulierte Bestimmungen — sogenannte Schriftformklauseln, wonach die nachträgliche Änderung oder Ergänzung sowie die Aufhebung einzelner oder sämtlicher Teile eines Rechtsgeschäftes der Schriftform bedürfen — finden sich in zahlreichen Verträgen. Die Schriftformklausel wird in Formularbüchern empfohlen1, und ist in den gebräuchlichsten Vertragsvordrucken, zum Teil schon seit Jahrzehnten, enthalten.2 Ihr liegt insbesondere das Bestreben der Parteien zugrunde, stets Klarheit über den Inhalt eines Vertrages zu haben, sich vor Übereilung zu schützen oder einen Beweis zu sichern, was nicht zuletzt der Rechtssicherheit dient.3
Siegfried Breitling

Schriftformklauseln in Individualvereinbarungen

Bedeutung und rechtliche Behandlung von Schriftformklauseln in Rechtsprechung und rechtswissenschaftlichem Schrifttum

§ 1. Abgrenzung der Schriftformklausel von anderen Formvereinbarungen
Zusammenfassung
Der Begriff Schriftformklausel13 wird für unterschiedliche Fälle verwendet, wobei er oft fälschlicherweise für Klauseln mit anderem Inhalt und Zweck eingesetzt wird. Vor allem darf die Schriftformklausel14 nicht mit solchen Formvereinbarungen verwechselt werden, die in Wirklichkeit schon von vornherein Änderungsmöglichkeiten15, Bestätigungsvorbehalte16 oder bloße Haftungsregeln17 enthalten.
Siegfried Breitling
§ 2. Bedeutung der Schriftformklausel im Geschäftsleben und ihre rechtliche Behandlung in Deutschland, der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika
Zusammenfassung
In Deutschland stößt man in Formularbüchern, Musterverträgen und der täglichen Praxis überaus häufig auf Schriftformklauseln. Nach Raiser sind die Beispiele dafür so zahlreich, daß es hierfür keines Beleges bedürfe.54 Bei solchen Klauseln, die in Formularbüchern und Musterverträgen erwähnt sind, handelt es sich meist um die (einfache) Schriftformklausel, seltener um die qualifizierte.55
Siegfried Breitling

Lösungsvorschlag

§ 3. Bindungswirkung aufgrund Vertragsfreiheit
Zusammenfassung
Zunächst soll geklärt werden, ob allgemeine Rechtsprinzipien der Schriftformklausel entgegenstehen.
Siegfried Breitling
§ 4. Bindung kraft Wirkung des Gesetzes
Zusammenfassung
In Rechtsprechung520 und rechtswissenschaftlichem Schrifttum521 wird bisweilen die Auffassung vertreten, die Schriftformklausel könne die Änderung, Ergänzung und Aufhebung nicht formbedürftig machen, weil sich Parteien nicht selber binden könnten.
Siegfried Breitling

Konsequenzen der vorgeschlagenen Lösung

§ 5. Nichtigkeitsfolge und deren Disponibilität nach deutschem und schweizerischem Recht
Zusammenfassung
Nach § 125 Satz 2 BGB bzw. Art. 16 Abs. 1 OR analog ist ein Rechtsgeschäft, das der durch Rechtsgeschäft bestimmten Form ermangelt, nichtig.808 Die unmittelbare Rechtsfolge einer Nichtbeachtung der konstitutiven Schriftformklausel ist mithin Nichtigkeit der formlosen Abänderungs-, Ergänzungs- oder Aufhebungsvereinbarung.809 Im grundsätzlichen Ansatz läßt sich weder aus dem Wortlaut der Bestimmung des § 125 Satz 2 BGB, noch aus ihrer Entstehungsgeschichte oder ratio eine rechtsrelevante Unterscheidung der Begriffe “nichtig” in Satz 1 und “Nichtigkeit” in Satz 2 von § 125 BGB herleiten. Beide Sätze stehen in engstem Zusammenhang und die Rechtsfolge der Nichtigkeit in § 125 Satz 2 BGB spiegelt die Strenge wider, die das Bürgerliche Gesetzbuch im Zweifel auf den gewillkürten Formzwang überträgt.
Siegfried Breitling
§ 6. Unzulässige Berufung auf einen Formmangel
Zusammenfassung
Aus den Ausführungen zur Nichtigkeit als Regel folgt, daß es wie bei gesetzlichem896 auch bei gewillkürtem Formzwang jeder Vertragspartei grundsätzlich frei steht, sich auf die Nichtigkeit berufen zu können, ohne gegen Treu und Glauben zu verstoßen.897
Siegfried Breitling

Schriftformklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

§ 7. Deutsches Recht
Zusammenfassung
Der Bundesgerichtshof enthält sich in den einschlägigen Entscheidungen direkter Ausführungen, ob eine konstitutive Schriftformklausel die Parteien bindet. Er stellt sich aber im Grundsatz auf den Standpunkt, spätere Änderungsabsprachen zu Verträgen, denen Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Schriftformklausel zugrunde gelegt wurden, seien formlos wirksam.1016
Siegfried Breitling
§ 8. Schweizerisches Recht
Zusammenfassung
Bis heute besitzt die Schweiz keine dem deutschen AGB-Gesetz vergleichbare gesetzliche Regelung. Wegen des langwierigen und mit harter Interessenpolitik vermengten Gesetzgebungsverfahrens ist die Chance der praktisch-politischen Realisierbarkeit einer solchen Regelung mit ihrem besonderen Schutzgedanken eher aussichtslos.1181
Siegfried Breitling

Schlußbemerkung

Schlußbemerkung
Zusammenfassung
Nach einer kritischen, rechtsvergleichenden Übersicht und eingehender Untersuchung des deutschen Rechts wurde die jahrzehntelange Unsicherheit im Umgang mit Schriftformklauseln aufgezeigt. In auffälligem Kontrast dazu steht ihre gleichzeitig häufige Verwendung im Geschäftsleben — besonders bei Dauerrechtsverhältnissen -, wodurch ein unabdingbares Bedürfnis der Praxis offenkundig wird, wichtige Rechtsverhältnisse, die auf längere Zeit angelegt sind, durch Schriftformklauseln sicherer zu machen.
Siegfried Breitling
Metadaten
Titel
Bedeutung und Wirkung von Schriftformklauseln
verfasst von
Siegfried Breitling
Copyright-Jahr
1994
Verlag
Centaurus Verlag & Media
Electronic ISBN
978-3-86226-298-4
Print ISBN
978-3-89085-904-0
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-86226-298-4