1980 | OriginalPaper | Buchkapitel
Wettbewerb mit dem Konkurrenten
verfasst von : Prof. Dr. jur. Helmut Nees, Dr. jur. Friedrich Beuth
Erschienen in: Wettbewerbs- und Kartellrecht
Verlag: Gabler Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Wettbewerb ist Kampf um Marktanteile. In diesem Kampf gibt es Sieger und Besiegte: Regelmäßig führt die Eroberung oder Vergrößerung der Marktanteile des einen Wettbewerbers zu Verlusten in der Marktposition seiner Konkurrenten. Diese Verluste können so groß sein, daß der Mitbewerber aus dem Markt ausscheiden muß. Da das Wettbewerbsrecht den Wettbewerb nicht unterbinden, sondern im Gegenteil fördern und funktionstüchtig erhalten soll, kann es ein Wettbewerbsverhalten nicht schon deshalb mißbilligen, weil es Einbußen bei den Konkurrenten zur Folge hat. Das in der Generalnorm des § 1 UWG aufgestellte Gebot, sich im Wettbewerb so zu verhalten, wie es die guten kaufmännischen Sitten erfordern, kann nicht dahin verstanden werden, daß der Wettbewerber sein Verhalten so einzurichten hätte, daß seine Konkurrenten unter keinen Umständen zu Schaden kommen können. Die Grundentscheidung des Gesetzgebers, den Wettbewerb nicht nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten, sondern nach dem moralischen Prinzip der guten Sitten zu steuern, wirkt sich hier in aller Deutlichkeit aus. Mittelstandspolitische, arbeitsmarktpolitische und sozialpolitische Gründe mögen bestimmte Verhaltensweisen im Wettbewerb als äußerst unerwünscht erscheinen lassen, weil dadurch eine Vielzahl kapital- und leistungsschwacher Klein-und Mittelbetriebe vom Markt verdrängt werden. Bei der wettbewerbsrechtlichen Beurteilung müssen wir aber der Versuchung widerstehen, diese Gesichtspunkte in unsere Überlegungen einzubeziehen. Allenfalls können zwingende wettbewerbspolitische Gründe zu einer Anwendung des GWB führen.1