1988 | OriginalPaper | Buchkapitel
Bankgarantien
verfasst von : Prof. Dr. Johannes Zahn, Franz Dahlmann
Erschienen in: Banktechnik des Außenhandels
Verlag: Gabler Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Im Außenhandel tragen Verkäufer und Käufer immer Risiken. Außer den Grundrisiken — nämlich daß der Verkäufer auch richtig liefert und daß der Käufer vertragsgemäß zahlt — gibt es noch Teilrisiken; besonders beim Export von Investitionsgütern, die oft auf Grund von Ausschreibungen (meist mit gleichzeitiger Leistung einer Anzahlung) bestellt, dann speziell angefertigt, geliefert und langfristig kreditiert werden. Um Risiken dieser Art abzudecken, werden Bankgarantien verwendet. Die wichtigsten Bankgarantien sind: a)Bietungsgarantie (tender guarantee)Sie soll bei Ausschreibungen (z.B. von Kraftwerken, Häfen, Eisenbahnen, Großanlagen) dem Auftraggeber Sicherheit verschaffen, daß der Anbieter, wenn er den Zuschlag erhält, den Auftrag auch annimmt.b)Anzahlungsgarantie (advance/down payment guarantee)Sie soll dem anzahlenden Besteller Sicherheit verschaffen, daß seine Anzahlung auch für seinen Auftrag verwendet wird und nicht irgendwie in einem Konkurs des Lieferanten oder sonstwie verschwindet.c)Gewährleistungsgarantie/Liefergarantie (performance guarantee)Sie soll dem Käufer Sicherheit verschaffen, daß er vertragsgemäß Lieferung usw. erhält (Qualität; Lieferfrist). Sie soll z.B. Sicherheit gewähren dafür, daß das gelieferte Gut (Kraftwerk, Großmaschine, Fabrik) auch einwandfrei funktioniert und die zugesicherten Eigenschaften hat.d)ZahlungsgarantieSie soll die Zahlung des Kaufpreises, der u.U. langfristig gestundet ist, sichern. Manchmal sind Zahlungsgarantien in Wirklichkeit Dokumentenakkreditive, was man an der Ausgestaltung im einzelnen erkennen kann.e)KonnossementsgarantieSie wird verwendet, wenn die Ware angekommen ist, die Konnossemente aber noch nicht vorliegen. Die Bankgarantie stellt die Reederei von etwaigen Haftungen frei, die sich daraus ergeben könnten, daß sie die Ware herausgegeben hat, ohne daß ihr die Konnossemente ordnungsgemäß präsentiert wurden. Formell garantiert die Bank ein entsprechendes Versprechen des Kunden.