2018 | OriginalPaper | Buchkapitel
Kommunale Armutsverwaltung – zwischen gesetzlichem Auftrag und kommunalem Gestaltungswillen
verfasst von : Monika Burmester
Erschienen in: Handbuch Armut und soziale Ausgrenzung
Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden
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Die Kommunen tragen im deutschen Sicherungssystem traditionell große Verantwortung bei der Bewältigung von Armut. Bis vor einigen Jahren war das Kernelement kommunaler Fürsorgepolitik die Sozialhilfe, die Kommunen als örtliche Träger zu leisten hatten und nach wie vor haben. Seit 2005 sind die Kreise und kreisfreien Städte in die Leistungsgewährung für die nach SGB II anspruchsberechtigten Personen eingebunden. Mit der Einwanderungswelle im Jahr 2015 insbesondere durch Flüchtlinge aus Krisengebieten sind neue Herausforderungen für Kommunen entstanden, und die Zuwanderung hat – wenngleich regional unterschiedlich stark – auch Defizite in der Wohnungsversorgung, ein wesentlicher Baustein kommunaler Verantwortung zur Vermeidung von Armutslagen, deutlich werden lassenDie örtliche Ebene hat Gestaltungsmöglichkeiten in Bezug auf den Umgang mit armen Menschen und das Angebot an sozialer und anderer Infrastruktur. Dies begünstigt regionale Heterogenität in den Bedingungen, denen sich von Armut Betroffene gegenüber sehen. Die Gestaltungsmöglichkeiten von Kommunen haben allerdings Grenzen. Eine Grenze ist durch die bundesgesetzlichen Vorgaben, die auf Gleichheit bzw. Gleichbehandlung zielen, gezogen. Eine weitere Grenze für kommunale Handlungsoptionen stellen die Finanzmittel dar. Die finanziellen Restriktionen sind in einzelnen Gemeinden so erheblich, dass sich sozialpolitisches Handeln auf die Gewährung von Pflichtleistungen beschränkt.Das Wohlfahrtsarrangement hat sich in den letzten Jahren deutlich verändert. Die Erbringung sozialer Dienstleistungen wird verstärkt unter ökonomischen Aspekten betrachtet. Dies tangiert einerseits den Umgang mit der armen Bevölkerung, betrifftaber auch die Beziehung zu freien Trägern, die in vielen Bereichen als Dienstleister auftreten. Die Ökonomisierung der Verwaltung und der Leistungserbringung wirkt sich zudem auf das Selbstverständnis der öffentlichen Verwaltung aus und auf die Erfolgskriterien, die an das eigene Handeln angelegt werden. Eng damit verbunden sind die Abkehr vom Dienstleistungs- und die Orientierung am Konzept des aktivierenden Staates. Aktivierung soll durch dezentrale, ambulante und i d R sozialräumliche Versorgungsstruk turen realisiert werden, wobei die Einbeziehung nicht-professioneller Unterstützung an Bedeutung gewinnt. Dies ist mit einem Umbau kommunaler Versorgungsstrukturen verbunden, was es zugleich notwendig macht, die Steuerungslogik zu verändern.