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2018 | OriginalPaper | Buchkapitel

Pflichten des Aufsichtsrats bei der Rechnungslegung

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Mit Rechnungslegung bezeichnet man die Aufstellung und Offenlegung von Finanzberichten der Unternehmen und Konzerne, vornehmlich in Form von Jahresabschlüssen und Lageberichten. Ihr Hauptzweck ist die systematische Information über die finanzielle Lage des Unternehmens zu einem bestimmten (Bilanz-)Stichtag und über dessen geschäftliche Entwicklung im vorangegangen Berichtszeitraum (i.d.R. Geschäftsjahr). Ihr Inhalt und Umfang sind weitgehend kodifiziert, um sie transparent, verlässlich und vergleichbar zu machen.

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Metadaten
Titel
Pflichten des Aufsichtsrats bei der Rechnungslegung
verfasst von
Eberhard Scheffler
Copyright-Jahr
2018
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-21634-4_17