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2018 | OriginalPaper | Buchkapitel

Vereinbarkeit der Neuregelungen mit höherrangigem Recht

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Die innerstaatliche Umsetzung des AOA ist nur dann rechtswirksam, wenn sie mit höherrangigem Recht, also mit Verfassungs- und Europarecht, in Bezug auf die BsGaV auch mit einfachgesetzlichem Recht, vereinbar ist. Die folgende Prüfung beschränkt sich der Zielsetzung dieser Arbeit entsprechend auf die Vereinbarkeit der Selbständigkeitsfiktion der Betriebsstätte mit diesem höherrangigem Recht und lässt die Prüfung der bisherigen Regelungen des § 1 AStG, auch soweit sie durch § 1 Abs. 5 Satz 1 AStG n.F. für entsprechend anwendbar erklärt werden, auf ihre Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht außer Betracht.

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Metadaten
Titel
Vereinbarkeit der Neuregelungen mit höherrangigem Recht
verfasst von
Simon Schaz
Copyright-Jahr
2018
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-22820-0_4