2019 | OriginalPaper | Buchkapitel
Das Sowjetische Gesetz über die Arbeitskollektive
verfasst von : Ulrich Lohmann
Erschienen in: Gesundheit und Soziales (Public Health)
Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden
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Der Oberste Sowjet der UdSSR verabschiedete am 17. Juni 1983 das „Gesetz über die Arbeitskollektive und die Erhöhung ihrer Rolle bei der Leitung der Betriebe, Einrichtungen und Organisationen“. Das Gesetz hat keinen direkten Vorgänger, es ist „das erste Gesetz über die Arbeitskollektive in der Geschichte des Sowjetstaates“, wobei jedoch manche Regelungen in gleicher oder ähnlicher Weise schon vorher in anderen Normativakten wie z. B. der Ordnung über den sozialistischen staatlichen Produktionsbetrieb, der Ordnung über die Produktionsvereinigung (das Kombinat)4 oder den Grundlagen der Arbeitsgesetzgebung vorhanden waren.