2009 | OriginalPaper | Buchkapitel
Kontokorrent
verfasst von : Ronald Kandelhard
Erschienen in: Handbuch zum deutschen und europäischen Bankrecht
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
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I. Geschichtliche Entwicklung. 1. Grundlagen.
Die geschichtlichen Grundlagen für die dogmatische Konstruktion des Kontokorrents finden sich wahrscheinlich in verschiedenen Vergleichstechniken. Im ausgebildeten römischen Recht wird bei der (mit der Novation eng verwandten) stipulatio Aquiliana die Verrechnung zur vergleichsweisen Bereinigung (wechselseitiger) Ansprüche genutzt. Aus den gegenseitigen Forderungen wird ein Saldo gebildet, der entweder umgehend ausgeglichen oder (weiter) kreditiert wird. Gleichzeitig werden die vorherigen Einzelforderungen mit der acceptilatio sofort zum Erlöschen gebracht (s. Flor. D. 46, 4, 18, 1; Inst. III, 29, 2;
Kaser
, § 54 II 5, S. 246;
Zimmermann
, 24 II 4, S. 757). Der Zweck dieses Institutes lag aber wohl eher in der Zusammenfassung und Bereinigung der Einzelforderungen als der (erleichterten) Abwicklung von Geschäftsbeziehungen (s.
Kaser
, § 54 II 5, S. 246), dennoch enthält die stipulatio Aquiliana bereits erhebliche Elemente des künftigen Kontokorrents.