2009 | OriginalPaper | Buchkapitel
Sparkonto und Sparkassenbrief
verfasst von : Christof Harbeke
Erschienen in: Handbuch zum deutschen und europäischen Bankrecht
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
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Die für den Sparverkehr relevanten Rechtsquellen lassen sich im Wesentlichen unterteilen in solche bankaufsichtsrechtlicher und solche zivilrechtlicher Natur. Die aufsichtsrechtlichen Regelungen haben in der Vergangenheit eine deutliche Deregulierung erfahren. Diese wurde eingeleitet mit der Aufhebung der sogenannten Zinsverordnung im Jahre 1967; die Zinssätze wurden für die geregelten Einlagearten – Sichteinlagen, befristete Einlagen, Spareinlagen – den Marktkräften überlassen. Im Rahmen der 4. KWG-Novelle erfolgte 1993 die Aufhebung der Vorschriften zum Sparverkehr in den §§ 21 bis 22a KWG. Der Gesetzgeber hielt es für nicht mehr erforderlich, dass durch gesetzlichen Eingriff in die Vertragsfreiheit ein standardisiertes Produkt „Spareinlage“ geschaffen wird (Amtl. Begr., BT-Drucks. 12/3377). Der Gesetzgeber begnügt sich seitdem mit einer Regelung des Sparverkehrs im Rahmen der Bilanzierung und definiert den Begriff der Spareinlage in § 21 IV RechKredV. Diese Definition beschreibt die Mindestanforderungen für die Anerkennung als Spareinlage.