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2013 | OriginalPaper | Buchkapitel

P: Pachtvertrag – Progressionsvorbehalt

verfasst von : Helmut Keller

Erschienen in: Praxishandbuch Finanzwissen

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Durch den Pachtvertrag verpflichtet sich der Verpächter, dem Pächter den Gebrauch des verpachteten Gegenstandes und den Genuss der Früchte, soweit sie nach den Regeln einer ordnungsgemäßen Wirtschaft als Ertrag anzusehen sind, während der Pachtzeit zu gewähren. Die Verträge werden i.d. R langfristig geschlossen. Verträge über zwei Jahre bedürfen der Schriftform. Bei landwirtschaftlichen Verträgen liegen die Laufzeiten bei neun und achtzehn Jahren. Eine Landpacht kann auch auf Lebenszeit des Pächters abgeschlossen werden (§§ 581–597 BGB).

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Metadaten
Titel
P: Pachtvertrag – Progressionsvorbehalt
verfasst von
Helmut Keller
Copyright-Jahr
2013
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-00750-8_28