2009 | OriginalPaper | Buchkapitel
Die abkommensrechtliche Rückfallklausel im Wandel der Zeit
verfasst von : Siegfried Grotherr
Erschienen in: Deutsches und internationales Steuerrecht
Verlag: Gabler
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Die Bundesrepublik Deutschland hat in mehreren Doppelbesteuerungsabkommen eine
Rückfallklausel
vereinbart, mit der eine doppelte Nichtbesteuerung von Einkünften aus dem anderen Vertragsstaat verhindern werden soll, d.h. dass die betreffenden Einkünfte weder im Quellenstaat (anderer Vertragsstaat) noch im Ansässigkeitsstaat des Einkünftebeziehers (Deutschland) einer Besteuerung unterliegen (= Entstehen von “weißen Einkünften”). Die Klausel ist gegenwärtig in den folgenden Abkommen enthalten:
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DBA-Dänemark vom 22.11.1995 (Art. 24 Abs. 3),
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DBA-Italien vom 18.10.1989 (Ziff. 16 Buchst. d des Protokolls),
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DBA-Neuseeland vom 20.10.1978 (Art. 23 Abs. 3),
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DBA-Norwegen vom 4.10.1991 (Art. 23 Abs. 3),
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DBA-Österreich vom 24.8.2000 (Art. 15 Abs. 4; betr. nur Einkünfte aus unselbständiger Arbeit),
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DBA-Schweden vom 14.7.1992 (Art. 23 Abs. 1 Satz 2),
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DBA-USA i.d.F. des änderungsprotokolls vom 1.6.2006 (Art. 23 Abs. 4 Buchst. b).