2008 | OriginalPaper | Buchkapitel
Geistiges Eigentum als Völkergewohnheitsrecht
Erschienen in: Geistiges Eigentum in konkurrierenden völkerrechtlichen Vertragsordnungen
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
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Die weite Verbreitung, die das geistige Eigentum durch die WIPO und ihre Verbände, vor allem aber durch die Gründung der WTO erfahren hat, mag die Frage nach seinem gewohnheitsrechtlichen Status angebracht erscheinen lassen. Sollte sich herausstellen, daß bereits das Völkergewohnheitsrecht zur Gewährleistung gewisser Schutzstandards zugunsten Privater zwingt, so stellten sich die Organisationen lediglich als Instanzen der gemeinsamen Verwaltung einer der Völkergemeinschaft insgesamt aufgegebenen Gemeinschaftsaufgabe dar, was auf die Einschätzung ihrer Stellung in der Völkerrechtsordnung und ihres Verhältnisses zueinander nicht ohne Einfluß bleiben könnte. Allerdings spricht das — zwischenstaatliche — Völkerrecht im Regelfall nicht Private an. Eine Ausnahme bilden lediglich das Fremdenrecht und der internationale Menschenrechtsschutz; hier muß die Prüfung ansetzen.