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2023 | OriginalPaper | Buchkapitel

1. Thematische Einführung

verfasst von : Johann Wagner

Erschienen in: Grenzmanagement im Wandel

Verlag: Springer International Publishing

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Zusammenfassung

Staatsgrenzen definieren ein nationales Territorium. Souveräne Staatlichkeit wird auch in Bezug auf das Verständnis eines modernen und sicheren Staates definiert, ob ein Staat in der Lage ist, Grenzübertritte effektiv zu kontrollieren, und auch in der Lage ist, diese zu überwachen und zu verwalten.

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Fußnoten
1
Vertrag über die Europäische Union. Artikel 2 EUV. ABL 2008, C 115/13 vom 9. Mai 2008.
 
2
Vertrag über die Europäische Union. Artikel 3 Abs. 2 EUV. ABL 2008, C 115/13 vom 9. Mai 2008.
 
3
Sauerland und Springer Gabler Verlag (Hrsg.) [1].
 
4
Gaertner [2].
 
5
Ebd.
 
6
Empfehlung der Kommission 06/XI/2006 C (2006) 5186 final zur Festlegung eines gemeinsamen „Praktischen Handbuchs für Grenzschutzbeamte (Schengen-Handbuch)“ „Grenzüberwachung“ (Definition Nr. 11) […]. „Grenzkontrolle“ (Definition Nr. 13) […]. S. 10.
 
7
Vertrag über die Europäische Union - Konsolidierte Fassungen des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (2016/C 202/01). Artikel 3 (5).
 
8
UNWTO Jahresbericht [3].
 
9
Ebd.
 
10
Definition Cyberkriminalität des Bundeskriminalamtes (Bundeskriminalamt—BKA): „Unter Cyberkriminalität oder IKT-Kriminalität versteht man Straftaten, die unter Ausnutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnologie begangen werden oder gegen diese gerichtet sind. Dazu gehören:
a)
alle Delikte, bei denen Elemente der IT in den Tatbestandsmerkmalen enthalten sind (Cyberkriminalität) oder bei denen IKT bei der Planung, Vorbereitung oder Ausführung verwendet wird/wurde,
 
b)
Delikte im Zusammenhang mit Datennetzen wie dem Internet und Fällen von Bedrohung der Informationstechnologie. Dies umfasst alle rechtswidrigen Handlungen gegen die Integrität, Verfügbarkeit und Authentizität elektronisch, magnetisch oder anderweitig nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeicherter oder übermittelter Daten (Hacking, Computersabotage, Datenmanipulation, Missbrauch von Telekommunikation usw.).“ Verfügbar unter: https://​www.​bka.​de/​nn_​205932/​DE/​ThemenABisZ/​Deliktsbereiche/​InternetKriminal​itaet/​internetKriminal​itaet_​_​node.​html?​_​_​nnn=​true. Zugriffen: 15. Aug. 2016.
 
 
11
IATA – International Air Transportation Association.
ICAO – International Civil Aviation Organisation.
INTERPOL – International Criminal Police Organization (ICPO).
IOM – Internationale Organisation für Migration.
OSZE – Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa.
UNHCR – United Nations High Commissioner for Refugees.
UNODC – United Nations Office on Drugs and Crime.
UNCTED – United Nations Counter-Terrorism Executive Directorate.
UNOCT – United Nations Office of Counter-Terrorism.
UNCTITF – United Nations Counter-Terrorism Implementation Task Force.
UNCCT – United Nations Counter-Terrorism Centre.
WCO – World Customs Organisation.
 
12
Bundeszentrale für politische Bildung (Bundeszentrale für politische BildungBPB) (2009): Acquis Communautaire (frz. gemeinsame erworbene Rechte) umfasst alle Rechte und Pflichten, die für alle EU-Mitgliedstaaten verbindlich sind. Dies schließt sowohl den EU-Vertrag als auch den EG-Vertrag (Primärrecht) ein, andererseits die Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse und Empfehlungen der EU-Institutionen (EG, der EU und EP-Rat), die angenommen wurden und noch werden (Sekundärrecht), sowie die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Verfügbar unter: https://​www.​bpb.​de/​nachschlagen/​lexika/​pocket-europa/​16627/​acquis-communautaire. Zugriffen: 16. Aug. 2016).
 
13
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union – Konsolidierte Fassungen des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (2016/C 202/01). Art. 67.
 
14
Verordnung (EG) Nr. 562/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 […] (Schengen-Grenzkodex). Art. Nr. 1 Definitionen: ‚Binnengrenzen‘ [..].
 
15
Anmerkung des Autors: Die Untersuchung konzentriert sich hier in erster Linie auf Europa, Zentralasien, Nordafrika und den Nahen Osten.
 
16
Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 und zur Aufhebung der Richtlinien 64/221/EWG, 68/360/EWG, 72/194/EWG, 73/148/EWG, Nr. 75/34/EWG 75/35/EWG, 90/364/EWG, 90/365/EWG und 93/96/EWG. Verfügbar unter: https://​eur-lex.​europa.​eu/​legal-content/​DE/​TXT/​HTML/​?​uri=​URISERV:​l33152&​from=​DE. Zugegriffen: 17. Aug. 2016).
 
17
IBM-Leitlinien für den Westbalkan [6].
 
18
OSZE-Konzept für Grenzsicherheit und -management BSMC (2005), MC.DOC/2/05 (2005).
 
19
Vertrag über die Europäische Union. Artikel 2 EUV. ABI 2008, C 115/13 vom 9. Mai 2008. (Im Folgenden als „das Schengen Abkommen“ bezeichnet) zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die schrittweise Abschaffung der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen vom 19. Juni 1990 Schengen Durchführungsübereinkommen Aktualisierte Fassung (Stand: 31. März 2006).
 
20
Verordnung (EU) 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über einen Unionskodex für die Überwachung der Personenfreizügigkeit über Grenzen hinweg (Schengen Grenzkodex).
 
21
Empfehlung der Kommission vom 06/XI/2006 zur Einführung eines gemeinsamen „Praktischen Handbuchs für Grenzschutzbeamte (Schengen Handbuch)“, das von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten bei der Kontrolle der Personen an den Grenzen verwendet werden soll.
 
22
EU Schengen Katalog 1 (2002): Kontrolle der Außengrenzen, Rückführung und Wiederaufnahme—Empfehlungen und bewährte Verfahren.
 
23
EU Schengen Katalog 2 (2002): Schengen Informationssystem Sirene—Empfehlungen und bewährte Verfahren.
 
24
EU Schengen Katalog 3 (2003): Ausstellung von Visa—Empfehlungen und bewährte Verfahren.
 
25
EU Schengen Katalog 4 (2003): Polizeiliche Zusammenarbeit—Empfehlungen und bewährte Verfahren.
 
26
IBM-Leitlinien für den Westbalkan [6].
 
27
OSZE-Konzept für Grenzsicherheit und -management BSMC (2005), MC.DOC/2/05 (2005).
 
28
Polizeiliche Zusammenarbeitskonvention für Südosteuropa, auch „Wiener Konvention“ (2006).
 
29
Beschluss des Rates 2008/615/JI vom 23. Juni 2008 zur Verstärkung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere bei der Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität („Prüm Beschluss“).
 
30
Anmerkung des Autors: Die Polizeisprache unterscheidet zwischen einer allgemeinen und einer besonderen Lagebeurteilung. Während die allgemeine Beurteilung alle täglichen Dienstoperationen plant, wird eine besondere Beurteilung im Falle einer plötzlichen Gefahr durchgeführt, zum Beispiel grenzüberschreitendes Krisenmanagement.
 
31
Federal Bureau of Investigation—FBI. „Mission—Als eine auf Nachrichtendiensten basierende und auf Bedrohungen fokussierte nationale Sicherheitsorganisation mit sowohl nachrichtendienstlichen als auch strafverfolgungspflichtigen Aufgaben besteht die Aufgabe des FBI darin, die Vereinigten Staaten vor terroristischen und ausländischen Nachrichtendrohungen zu schützen und zu verteidigen, die Strafgesetze der Vereinigten Staaten aufrechtzuerhalten und durchzusetzen und Führung und kriminalpolizeiliche Dienstleistungen für Bundes-, Landes-, Kommunal- und internationale Behörden und Partner bereitzustellen.“ Verfügbar unter: https://​www.​fbi.​gov/​. Zugegriffen: 22. Aug. 2016).
 
32
Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) wurde im Dezember 1991 gegründet. In der angenommenen Erklärung erklärten die Teilnehmer der Gemeinschaft ihre Zusammenarbeit auf der Grundlage souveräner Gleichheit. Derzeit vereint die GUS: Aserbaidschan, Armenien, Belarus, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Moldawien, Russland, Tadschikistan, Turkmenistan, Usbekistan und die Ukraine. Verfügbar unter: https://​www.​cisstat.​com/​eng/​cis.​htm. Zugegriffen: 23. Aug. 2016).
 
33
Anmerkung des Autors: Der Begriff Profiling ist nicht gleichbedeutend mit der Definition der operativen Fallanalyse (Deutsch: Operative Fallanalyse—OFA), die laut Hoffmann und Musolff (2000, Fallanalyse und kriminelles Profil, S. 18): „[…] das kriminelle Profil eine umfangreiche Beschreibung eines noch nicht identifizierten Täters skizziert, die aus der Rekonstruktion und Interpretation seiner Handlungen und Verhaltensweisen abgeleitet wird […].“ Darüber hinaus ist das Profiling die erste und schnelle Einschätzung der Person im Kontext der Reisegruppe, Reisevermittler und Reiseroute, ihrer persönlichen Gegenstände und relevanter Fragen während der Grenzkontrolle. Gelegentlich wird der Begriff Screening anstelle von Profiling verwendet.
 
34
UNDP [7].
 
Literatur
2.
Zurück zum Zitat Gaertner H (2005) Internationale Sicherheit, p 48 Gaertner H (2005) Internationale Sicherheit, p 48
5.
Zurück zum Zitat Gehler M (2009) Grenzen in Europa (Borders in Europe) Gehler M (2009) Grenzen in Europa (Borders in Europe)
Metadaten
Titel
Thematische Einführung
verfasst von
Johann Wagner
Copyright-Jahr
2023
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-031-35096-2_1

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